Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur bei Berufsqualifikationen aus dem Ausland Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur bei Berufsqualifikationen aus dem Ausland Erteilung
Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ beantragen
Begriffe im Kontext
Knowledge test, Gleichwertigkeitsprüfung, Recognition in Germany, Aptitude test, Kenntnisprüfung, Anerkennungsverfahren, ausländischer Abschluss, Foreign qualification, Beruf, Notice of equivalence, Equivalence assessment, ausländischer Beruf, Gleichwertigkeitsbescheid, Berufsbezeichnung, berufliche Anerkennung, Ingenieurin, Anerkennung in Deutschland, Ausbildung, Eignungsprüfung, Recognition of profession, Assessment of higher education certificates, Occupation, Vocational recognition, Anerkennen, Training, Zeugnisbewertung, Berufsabschluss, Gleichwertigkeitsfeststellung, Reglementiert, Professional qualification, Bildung, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Berufsqualifikation, Vocational qualification, Anpassungslehrgang, Certificate of equivalence, Ingenieur, Gleichwertigkeit
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
01.10.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesinstitut für Berufsbildung
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Stammtext nicht verfügbar für Typ 4 Leistung