Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Anerkennung als Gesundheitsaufseherin / Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher / Hygienekontrolleur mit ausländischer Qualifikation beantragen
Begriffe im Kontext
Ausland, Gesundheitsaufseher, Ausbildung, Hygienekontrolleur, Hygienekontrolleurin, Berufsanerkennung, Anerkennen, Gesundheitsaufseherin, Anerkennung in Deutschland, ausländischer Berufsabschluss, Berufsqualifikation
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
15.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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