Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen
Begriffe im Kontext
- Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Masernschutz
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 .
Gesundheitsuntersuchung Kinder und Jugendliche
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
§ 26 „Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche“
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe während einer Schwangerschaft
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
§ 24d „Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe“
,
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24d.html
Chlamydien-Screening
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V): § 25 „Gesundheitsuntersuchungen“
Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):
§ 25 „Gesundheitsuntersuchungen“, hier: § 25 Absatz 1 SGB V
Krebsfrüherkennung
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):
§ 25 „Gesundheitsuntersuchungen“, hier: § 25 Absatz 2 SGB V
§ 25a „Organisierte Früherkennungsprogramme“
Zahnärztliche Untersuchung
Allen Versicherten steht unabhängig von ihrem Alter jedes Halbjahr eine eingehende zahnärztliche Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung zu.
- §§ 20 Absätze 8 und 9, 36 Absatz 1, 73 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000).
- Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020.
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987.
- § 26 „Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche“
- Gesetzliche Krankenversicherung § 26 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
- § 24d „Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- § 25 „Gesundheitsuntersuchungen
- § 25a „Organisierte Früherkennungsprogramme“
Stammtext nicht verfügbar für Typ 11 Leistung