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Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Baustein Leistungen 99154033000000 Typ 11

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99154033000000

Leistungsbezeichnung

Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Leistungsbezeichnung II

Pflichtimpfprogramme und Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen

Leistungstypisierung

Typ 11

Begriffe im Kontext

Impfkommission, Pflichtimpfprogramme, Erkrankung, Vorsorgeuntersuchung J, Frühererkennungsuntersuchungen, Tätigkeitsverbot, Impfschutz, Krebs, Pflichtimpfung, Gesundheitsamt, Krebsfrüherkennung, Masernschutz, Hautkrebs, Prostatakrebs, Aufnahmeverbot, Infektion, Gebärmutterhalskrebs, Impfung, Kontraindikation, Gesundheit, Gesundheitsuntersuchung, Paul-Ehrlich-Institut, Früherkennungsuntersuchung, Prävention, Impfen, Krankheit, Brustkrebs, Infektionsschutzgesetz, Vorsorgeuntersuchungen, Masern, Erkrankungen, Untersuchung, Darmkrebs, Ständige Impfkommission, Mammographie-Screening, Krebserkrankung

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG allgemeine Rechte und Pflichten (154)

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)
  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Handlungsgrundlage

Masernschutz

§§ 20 Absätze 8 und 9, 36 Absatz 1, 73 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 ).

Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 .

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 .

Gesundheitsuntersuchung Kinder und Jugendliche

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
§ 26 „Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche“

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung § 26 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe während einer Schwangerschaft

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
§ 24d „Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe“
, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24d.html

Chlamydien-Screening
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V): § 25 „Gesundheitsuntersuchungen“

Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):
§ 25 „Gesundheitsuntersuchungen“, hier: § 25 Absatz 1 SGB V

Krebsfrüherkennung

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):
§ 25 „Gesundheitsuntersuchungen“, hier: § 25 Absatz 2 SGB V
§ 25a „Organisierte Früherkennungsprogramme“

Zahnärztliche Untersuchung

Allen Versicherten steht unabhängig von ihrem Alter jedes Halbjahr eine eingehende zahnärztliche Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung zu.

Stammtext

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