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Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein Bewilligung

Baustein Leistungen 99160010017000 Typ 2

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99160010017000

Leistungsbezeichnung

Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

geschützte Ursprungsbezeichnung, Likörwein, Traditionelle Begriffe, Ursprungsbezeichnung, Qualitätsprüfung Weinerzeugnisse, Qualitätsschaumwein bA, bestimmte Anbaugebiete, Qualitätsperlwein bA, Qualitätslikörwein bA, AP Nummer, amtliche Prüfnummer, Ursprung, gU, Prädikatswein

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie Qualitätswein, Sekt oder Perlwein herstellen oder abfüllen, benötigen Sie eine amtliche Prüfungsnummer. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Sie benötigen eine amtliche Prüfungsnummer, wenn Sie Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung) abfüllen oder vermarkten möchten.

Die Qualitätsprüfung dient der Kontrolle der Kriterien der Produktspezifikation.

Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt
  • Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist sein
  • 3 Probeflaschen
  • Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für
    • füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
    • abgefüllten Qualitätswein b.A., Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer können Sie schriftlich oder online stellen.

  • Wenn Sie schriftlich beantragen wollen:
    • Als ersten Schritt lassen Sie bei einem zugelassenen Labor eine amtliche Analyse erstellen.
    • Den ausgefüllten Antrag geben Sie unterschrieben zusammen mit 3 Probeflaschen bei der zuständigen Prüfungsbehörde ab.
    • 2 Probeflaschen erhalten Sie versiegelt zur Aufbewahrung zurück. Eine Flasche bleibt zur Verkostung bei der Prüfstelle.
    • Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in Papierform einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.
  • Wenn Sie online beantragen wollen:
    • Über ein entsprechendes Landes-Portal erstellen Sie online einen Antrag für eine Prüfungsnummer. Die, durch ein zugelassenes Labor, erstellten Analysedaten fügen Sie dem Antrag änderungsgeschützt hinzut. Sie erhalten dann zum Herunterladen ein Dokument / Aufkleber zum Kennzeichnen und Zuordnen der Probeflaschen.
    • Die gekennzeichneten Probeflaschen geben Sie dann bei der zuständigen Prüfstelle ab.
    • Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in elektronischer Form einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer ist abhängig von den Prüfintervallen der jeweiligen Prüfungsbehörde.

Frist

Aufbewahrungsfrist: 2 Jahr(e)
Aufbewahrungsfrist für Rückstellproben: 2 Jahre nach Erlass des Prüfungsbescheides

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein Bewilligung
  • Prüfung der Einhaltung der Produktspezifikation
  • Prüfnummer ist notwendig zur Vermarktung von Wein, Sekt oder Perlwein als Qualitätswein, Qualitätssekt oder Qualitätsperlwein
  • abfüllende Betriebe benötigen eine Prüfnummer für Prädikatswein, Qualitätsschaumwein und Qualitätslikörwein
  • Voraussetzungen:
    • Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt,
    • vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate sein darf
    • 3 Probeflaschen
  • zuständige Stelle: zuständige Landwirtschaftsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden