Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" Bewilligung
Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" Bewilligung
Förderung aus dem ESF Plus-Programm "EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" beantragen
Begriffe im Kontext
ESF Plus-Programm, Am stärksten benachteiligte Personen, Armut und Ausgrenzung, Wohnungslose Menschen integrieren, Gleichstellung, ESF, Europäischer Sozialfonds, ESF Plus-Bundesprogramm, Niedrigschwelliger Zugang zum Arbeitsmarkt, Neuzugewanderte EU-Bürgerinnen integrieren, Verbesserung der Lebenssituation, Förderrichtlinie zum ESF-Programm, Teilhabe
Fachlich freigegeben am
14.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i) Verordnung (EU) 2021/1057
- Verordnung (EU) 2021/1060
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
- in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) Nummer 4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Förderrichtlinie zum ESF-Programm "Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" vom 20.04.2022 (BAnz AT 25.04.2022 B3)
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