Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)
- Außenwirtschaftsförderung und -investitionen (2070300)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung; Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO; Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur (KWI) für Vorhaben der strukturbildenden Übergangshilfe aus Kapitel 2302 Titel 687 20 inkl. der besonderen Nebenbebestimmungen (BN-Best-P) https://bengo.engagement-global.de/
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