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Zollamtliche Überwachung Durchführung

Bund 99122005058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99122005058000

Leistungsbezeichnung

Zollamtliche Überwachung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Zollkontrolle - Einfuhrverbote

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Zoll (Synonym), Einfuhr (Synonym), Flughafen (Synonym), Urlaub (Synonym), Zollkontrolle (Synonym), Reisemitbringsel (Synonym), Einreise (Synonym), Reise (Synonym), abgabenfrei (Synonym), Duty Free (Synonym), Freimenge (Synonym), Kontrolle (Synonym), Customs (Synonym), Freigrenze (Synonym), zollfrei (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.07.2017

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.

Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:

  • Artenschutz;
  • Arzneimittel;
  • Betäubungsmittel;
  • Feuerwerkskörper;
  • gefährliche Hunde (Kampfhunde);
  • Lebensmittel;
  • nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
  • sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
  • Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
  • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
  • Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.

Ansprechpunkt

Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Zuständige Stelle

die jeweilige Zollstelle

Formulare

nicht vorhanden