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Seeleute-Ausweis Ausstellung

Bund 99096017012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096017012000

Leistungsbezeichnung

Seeleute-Ausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Seeleute-Ausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

berufliche Tätigkeit (Synonym), BSH (Synonym), Seeschifffahrt (Synonym), Nachweis (Synonym), Ferienfahrer (Synonym), Bescheinigungen für Seeleute (Synonym), Schifffahrt (Synonym), Seeschifffahrt und Hydrographie (Synonym), Seeleute (Synonym), Seeleute-Ausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Grenzüberschreitende Tätigkeit (2070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen.

Volltext

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt den Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt in Form eines Seeleute-Ausweises.

Die Nutzung des Seeleute-Ausweises ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge.

Der Seeleute-Ausweis dient als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis.

Sie können den Seeleute-Ausweis erhalten, wenn Sie entweder

  • über eine gültige deutsche Bescheinigung für Seeleute oder über einen Nachweis über eine Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied auf einem Kauffahrteischiff unter deutscher Flagge verfügen,
  • Fachschüler oder Fachschülerin beziehungsweise Hochschulstudent oder Hochschulstudentin an einer nach Landesrecht eingerichteten seefahrtbezogenen Ausbildungsstätte sind und eine praktische Ausbildung und Seefahrtzeit auf einem Schiff absolvieren,
  • Auszubildender zum Schiffsmechaniker oder Auszubildende zur Schiffmechanikerin sind,
  • Schüler oder Schülerin sind und als sogenannter "Ferienfahrer" vom Verband Deutscher Reeder (VDR) für ein Ferienpraktikum vermittelt wurden oder
  • Deutscher oder Deutsche sind und über eine gültige ausländische Bescheinigung für Seeleute verfügen
  • Auf dem Seeleute-Ausweis können keine Daten gespeichert werden. Die Anträge zum Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt bearbeitet das BSH.

Hinweis:

Das bis zum 31.05.2019 genutzte Seefahrtbuch und das frühere Musterungsverfahren vor den Seemannsämtern wurde abgeschafft. Seefahrtzeiten können Sie mit Dienstbescheinigungen dokumentieren. In einem Seefahrtbuch eingetragene

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (in Kopie, Vorder- und Rückseite)
    • auf dieser Kopie unbedingt alle Dokumentennummern schwärzen (zum Beispiel Zugangsnummer, 6-stellig, und Seriennummer, 9-stellig)
  • ein aktuelles Passbild, das auf der Rückseite mit Ihrem Namen beschriftet ist (Größe 3,5 x 4,5 Zentimeter; muss nicht biometrisch sein)

Zusätzlich eine der folgenden Unterlagen:

  • Kopie einer gültigen Bescheinigung nach der Seeleute-Befähigungsverordnung, zum Beispiel:
    • deutsches Befähigungszeugnis oder Befähigungsnachweis,
    • Qualifikationsnachweis,
    • Anerkennungsvermerk oder
    • Gleichwertigkeitsbescheinigung

oder

  • Nachweis über eine Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied auf einem Kauffahrteischiff, das die Bundesflagge führt, durch Vorlage eines entsprechenden Schreibens der Reederei und eines gültigen Seediensttauglichkeitszeugnisses

oder

  • Nachweis, dass der Fachschüler oder die Fachschülerin beziehungsweise der Hochschulstudent oder die Hochschulstudentin an einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte für einen nautischen oder schiffsbetriebstechnischen oder schiffselektrotechnischen Ausbildungs- beziehungsweise Studiengang eingeschrieben ist
    • Nachweis zum Beispiel durch eine entsprechende Immatrikulations-Bescheinigung einer Hochschule oder Zulassungsbescheinigung einer Fachschule) und ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis

oder

  • "Ferienfahrer - Vertrag" vermittelt durch den Verband Deutscher Reeder (VDR) und ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis

oder

  • Nachweis über die Ausbildung zum Schiffsmechaniker oder zur Schiffsmechanikerin und ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis

oder

  • Nachweis über die Anerkennung der praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit vom BSH und ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis

Voraussetzungen

Nur Seeleute oder Personen, die glaubhaft machen können, dass sie es werden möchten, können einen Nachweis beantragen.

Kosten

Gebühr: 12,50€ - 37,50€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt müssen Sie schriftlich beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen.

  • Gehen sie auf die Internetseite "Serviceportal Deutsche Flagge" des BSH.
  • Wählen Sie das Antragsformular "Ausstellung eines Seeleute-Ausweises" und füllen Sie das Formular aus.
  • Drucken Sie das Formular anschließend aus und unterschreiben Sie es. Gegebenenfalls muss auch ein abweichender Empfänger oder eine abweichende Empfängerin das Formular unterzeichnen, wenn diese Person die anfallenden Gebühren übernimmts.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu, die Sie auch als Checkliste auf der letzten Antragsseite finden.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen per Post beim BSH ein.
  • Das BSH prüft Ihren Antrag.
  • Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, erteilt das BSH Ihnen per Post den Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt.

Bearbeitungsdauer

4 - 6 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Der ausgestellte Seeleute-Ausweis ist 10 Jahre gültig. Als "Ferienfahrer" erhalten Sie einen Seeleute-Ausweis, der ein Jahr gültig ist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Seeleute-Ausweis Ausstellung:
  • Nachweis ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen
  • Anträge können stellen:
    • Seeleute (Besatzungsmitglieder) und solche, die es nachweislich werden wollen
    • Auszubildende zum Schiffmechaniker oder zur Schiffsmechanikerin
    • Fachschüler oder Fahrschülerinnen an Seefahrtschulen (Nautik, Schiffsbetriebstechnik, Fischerei)
    • Hochschüler oder Hochschülerinnen in seefahrtbezogenen Studiengängen (Nautik, Schiffsbetriebstechnik, Schiffselektrotechnik)
    • Schüler oder Schülerinnen als "Ferienfahrer" über den Verband Deutscher Reeder (VDR)
  • Art von Nachweis für die berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt
    • Seeleute-Ausweis
  • Ausweis dient als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis
  • zuständig: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden