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Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

Bund 99148027080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148027080000

Leistungsbezeichnung

Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

altersgerechtes Wohnen (Synonym), Investitionszuschuss (Synonym), Einbruchsschutz (Synonym), Barrierereduzierung (Synonym), Kriminalprävention (Synonym), Zuschuss (Synonym), altersgerecht Umbauen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.05.2017

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

Antragsberechtigung: Der Zuschuss wird nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften aber an auch Mieter gewährt (vgl. www.kfw.de/455). Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW unter der angegebenen Adresse.

Bei der Zuschussförderung "Barrierereduzierung" liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 2.000.

Bei der Zuschussförderung "Einbruchschutz" liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 500,00. Maximal wird dabei ein Zuschuss i. H. v. EUR 1.500 je Wohneinheit gewährt.

Die einzelnen Konditionen sind auf der Webseite der KfW abrufbar.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Altersgerecht Umbauen-Zuschuss:

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens.
  • Sie beantragen Ihren Zuschuss direkt bei der KfW im KfW-Zuschussportal.
  • Nach Erhalt der Antwort können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Anstelle eines Investitionszuschusses kann ein zinsgünstiges Förderdarlehen für den altersgerechten Umbau durch die Vermittlung von Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstituten bei der KfW beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter dieser Adresse: www.kfw.de/159 .

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:

  • Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten) oder
  • von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (www.kfw.de/455).

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden