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Marktstammdatenregister Strom und Gas Registrierung von Marktakteuren

Bund 99151001019001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99151001019001

Leistungsbezeichnung

Marktstammdatenregister Strom und Gas Registrierung von Marktakteuren

Leistungsbezeichnung II

Marktakteure im Register anmelden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Marktakteure (Synonym), Stromnetz (Synonym), MaStR-Nummer (Synonym), Energiewende (Synonym), Windenergie (Synonym), Erneuerbare Energien (Synonym), Energieversorgung (Synonym), Strom (Synonym), Erzeugungsanlage (Synonym), Verbrauchsanlagen (Synonym), EEG (Synonym), KWKG (Synonym), Stammdaten (Synonym), Gasnetz (Synonym), Photovoltaik (Synonym), Gas (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Registrierung (19)

Verrichtungsdetail

von Marktakteuren

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.08.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Teaser

Wenn Sie Marktakteur im Strom- oder Gasmarkt sind, müssen Sie sich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren.

Volltext

Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu allen relevanten Marktakteuren im Energiemarkt Strom und Gas und in einem zweiten Schritt sämtlichen Erzeugungsanlagen:

  • Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas.

Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlag, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden - auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Als Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) können Sie in Ausnahmefällen auf Anfrage die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung als Marktakteur sind keine speziellen Unterlagen erforderlich. Für die Registrierung der Einheiten im zweiten Schritt werden die Unterlagen separat aufgelistet.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

Kosten

Sie müssen nichts bezahlen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:

  • Rufen Sie das MaStR-Internetportal auf und registrieren Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzer.
  • Melden Sie sich im MaStR-Internetportal an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.
  • Registrieren Sie dann im zweiten Schritt Ihre Einheit.
  • Bei erfolgreicher Registrierung stellt Ihnen das System Ihre Meldebescheinigung mit Ihren Registrierungsnummern (MaStR-Nummern) bereit.
  • Änderungen und Korrekturen können Sie jederzeit online durchführen.

Bearbeitungsdauer

  • Onlineverfahren: keine, Meldebestätigung direkt ausdruckbar
  • Formularregistrierung: circa 14 Tage (von der Beantragung bis zum Erhalt der Registrierungsbestätigung)

Frist

Für die Meldung der Marktakteure gilt eine Frist von 1 Monat.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Marktstammdatenregister Strom und Gas Registrierung von Marktakteuren
  • Marktakteure im Strom- und Gasmarkt müssen sich im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren
  • Anlagenbetreiber müssen sich registrieren, wenn sie eine Anlage in Betrieb genommene haben (Geplante Anlagen nur bei speziellen Zulassungen)
  • keine Registrierung, wenn kein Netzanschluss besteht
  • Meldung erfolgt über das MaStR-Internetportal
  • nur natürlichen Personen ist in Ausnahmefällen auf Anfrage eine Registrierung über Formulare in Papierform möglich
  • Fristen: in der Regel 1 Monat Meldefrist für neue Anlagen
  • zuständig: Bundesnetzagentur

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: in Ausnahmefällen nur für natürliche Personen auf Antrag (telefonisch oder schriftlich)

Onlineverfahren: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein