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Eingaben und Beschwerden Entgegennahme

Bund 99070008261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99070008261000

Leistungsbezeichnung

Eingaben und Beschwerden Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Wettbewerbsrecht (Synonym), marktbeherrschende Unternehmen (Synonym), unlauterer Wettbewerb (Synonym), Wettbewerbsverstoß (Synonym), Wettbewerbsbeschränkung (Synonym), Bundeskartellamt (Synonym), illegale Absprachen (Synonym), Kartell (Synonym), Missbrauch (Synonym), Kartellrecht (Synonym), kartellrechtliche Verstöße (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften und Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Lagen Portalverbund

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe (2080100)
  • Beschwerden und Petitionen (2140200)
  • Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren (2140500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Teaser

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

Volltext

Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

  • keine

Kosten

  • keine

Verfahrensablauf

Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

  • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
    • Online-Formular,
    • Brief (per Post),
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
  • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
  • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Bearbeitungsdauer

  • Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen

Frist

  • keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eingaben und Beschwerden Entgegennahme
  • Bürgerinnen und Bürger können dem Bundeskartellamt Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße übermitteln (Eingaben und Beschwerden)
  • Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten per
    • Online-Formular,
    • Post,
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Bundeskartellamt prüft Eingaben und Beschwerden
  • Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein
  • bei Eingaben und Beschwerden besteht kein Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens
  • Auskunft erteilt: Bundeskartellamt
  • zuständig: Bundeskartellamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein