Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 1 Absatz 4 Nummer 2 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 7 Absatz 2 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 8 Absatz 2 und 4 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 23 Absatz 4 Satz 2 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 35 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 2 Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG)
- G.5.2.1 und G.5.2.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (Personalausweisverwaltungsvorschrift - PAuswVwV)
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren Personalausweis bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.
Sie können jedoch an der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auch einen Personalausweis beantragen. Zuständig für die Personalausweisausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.
Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen, die selbst gewählte, sechsstellige PIN ändern oder die ausländische Anschrift auf Ihrem Personalausweis und im Chip eintragen lassen.
Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Personalausweisbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.
Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Personalausweisanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an. Sie bieten nur die Antragsannahme an, nicht jedoch weitere Zusatzleistungen wie die Aktivierung oder Änderung Ihrer PIN oder eine Änderung der Anschrift.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder eine Personalausweisbehörde im Inland aufsuchen. Den Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- biometrisches Passfoto. Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen für Ausweisdokumente erfüllen. Bei Antragstellung im Inland muss das Passfoto digital vorliegen, angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf).
- Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellen Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, Das gilt für:
- Personen, die aus Deutschland weggezogen sind
- Wohnsitzlose
- Weltreisende
- wenn Ihre Auslandsanschrift in den Personalausweis eingetragen werden soll: Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel:
- Ausländerausweis
- Meldebescheinigung Ihres Gastlandes
- Mietvertrag
- Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- bei Verlust des alten Dokuments: polizeiliche Verlustanzeige
Wenn Sie den Personalausweis das erste Mal beantragen:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder waren:
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Namensführung
- oder Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung bei Heirat im Ausland
- gegebenenfalls Namensbescheinigung nach deutschem Recht
- gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde)
- gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
- gegebenenfalls Promotionsurkunde (auf Deutsch oder Englisch, mit Namen und Geburtsdatum), wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass oder Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Personalausweis gewünscht wird
bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:
- bei Geburt in Deutschland nach dem 01.01.2000, wenn damals nicht mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß: Geburtsregisterauszug
- für Kinder verheirateter Eltern: Heiratsurkunde der Eltern
- für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil
- gegebenenfalls Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich
- für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratetet waren: Vaterschaftsanerkennung und Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates des Kindes
Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und in Kopie mit. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.
- Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
- Sie können sich ausweisen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ihren Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung oder bei der Honorarkonsularbeamtin oder dem Honorarkonsularbeamten.
- Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Sie müssen persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Personalausweises ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
- dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
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- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten eine fünfstellige Einmal-PIN und die zehnstellige Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK) in einem geschlossenen Kuvert.
- Wenn der Personalausweis fertig produziert ist, wird er Ihnen zusammen mit dem Sperrkennwort zugesandt, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, oder Sie werden telefonisch oder per E-Mail über die Abholung Ihres Personalausweises und Sperrkennworts benachrichtigt.
- Informationen über Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Liste der deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (AA)
- Übersicht über die Gebühren bei der Ausstellung von Personalausweisen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zum neuen Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen Rechts und Konsularaufgaben und damit Personalausweisangelegenheiten wahrnehmen.
- Sie können die Online-Funktion des Personalausweises in der Regel nur nutzen, wenn eine ausländische Anschrift erfasst wird.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der örtlichen Polizei anzeigen. Den Online-Ausweis können Sie bei der Sperrhotline selbst telefonisch sperren lassen; hierzu müssen Sie das Sperrkennwort kennen.
Wenn Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises abgelehnt wird:
- Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin
- Beantragung eines Personalausweises für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland
- Beantragung:
- im Ausland: Antrag muss persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden
- in Deutschland: Antrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in jedem Bürgeramt im Inland persönlich gestellt werden; ob der wichtige Grund anerkannt wird, sollte vorab telefonisch mit dem Bürgeramt abgesprochen werden