Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Ultraleichtflugsportgeräte Änderung bei Erwerb von Gebrauchtgeräten oder Kennzeichenwechsel

Bund 99080049011001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080049011001

Leistungsbezeichnung

Ultraleichtflugsportgeräte Änderung bei Erwerb von Gebrauchtgeräten oder Kennzeichenwechsel

Leistungsbezeichnung II

Änderung des Eintrags im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Tragschrauber (Synonym), Ultraleichtfluggeräte über 120 kg (Synonym), Kennzeichen (Synonym), Trikes (Synonym), Halterwechsle (Synonym), Ultraleichte Tragschrauber (Synonym), Dreiachser (Synonym), Ultraleichtflugzeuge (Synonym), Eigentumswechsel (Synonym), UL (Synonym), Luftfahrzeugverzeichnis (Synonym), Luftsportgeräte (Synonym), Änderungsmitteilung (Synonym), Luftfahrzeugregister (Synonym), Ultraleichthubschrauber (Synonym), Motorschirm-Trike (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

Verrichtungsdetail

bei Erwerb von Gebrauchtgeräten oder Kennzeichenwechsel

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben, müssen Sie dies anzeigen.

Volltext

Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugsportgeräte (UL) gespeichert. ULs sind:

  • Ultraleichtflugzeuge,
  • Ultraleichthubschrauber und
  • Tragschrauber gespeichert.

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden. 

Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.

Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.

Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert. 

Zu den Ultraleichtflugsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 Kilogramm. 

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:

  • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
  • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
  • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
  • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
  • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • alter Eintragungsschein (Original) bei Eigentümerwechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens und Anschriftenänderung des Eigentümers
  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung (Original) bei Sitz der natürlichen oder juristischen Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • neue Versicherungsbestätigung (Original) bei Halterwechsel
  • bei Mitteilung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: 25€

Verfahrensablauf

Die Änderung im Luftsportgeräteverzeichnis müssen Sie schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: 

  • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus. 
  • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
    • per Post oder 
    • per E-Mail an die Adresse Ihres zuständigen Luftsportverbands.
  • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • alle Ultraleichtflugsportgeräte (UL) müssen in ein Register eingetragen werden: Register für Ultraleichtflugsportgeräte (UL)
  • alle in diesem Register verzeichneten Luftsportgeräte dürfen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verkehren
  • Änderungen der gespeicherten Daten im Luftsportgeräteregister nach Kauf eines Gebrauchtgerätes bzw. Halterwechsel müssen angezeigt werden
  • Antrag kostenpflichtig
  • zuständig: beauftragte Luftsportverbände:
    • Deutscher Aero Club e.V.
    • Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein