Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Eigenauskunft aus dem Fahreignungsregister Erteilung

Bund 99029005001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99029005001000

Leistungsbezeichnung

Eigenauskunft aus dem Fahreignungsregister Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Punktestand im Fahreignungsregister abfragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Punkteeintrag (Synonym), Punktesystem (Synonym), Verkehrssicherheit (Synonym), Punkte in Flensburg (Synonym), Tilgung Punkte (Synonym), Entzug Führerschein (Synonym), KBA (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Verkehrssünderdatei (Synonym), Ordnungswidrigkeit (Synonym), Bußgeld (Synonym), Fahreignungsseminar (Synonym), Führerschein (Synonym), Entzug Fahrerlaubnis (Synonym), Verkehrssünderkartei (Synonym), Fahreignungs-Bewertungssystem (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), FAER (Synonym), Fahreignungsregister (Synonym), Punkte (Synonym), Flensburg (Synonym), Punkteregister (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Teaser

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug gegen Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte erhalten, die im Fahreignungsregister eingetragen werden. Ab einer bestimmten Punkteanzahl wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren aktuellen Punktestand abzufragen.

Volltext

Zum Schutz vor Gefahren und zur Regelung der Ordnung auf den Straßen gibt es straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte nach dem sogenannten "Fahreignungs-Bewertungssystem" erhalten. Umgangssprachlich werden diese Punkte als "Punkte in Flensburg" bezeichnet, da das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seinen Sitz in Flensburg hat. Das KBA führt das Fahreignungsregister (FAER), die sogenannte Verkehrssünderdatei, in die die Punkte und gegebenenfalls verhängte Maßnahmen eingetragen werden.

Je nach Schwere Ihres Verstoßes erhalten Sie ein 1 bis 3 Punkte.

3 Punkte erhalten Sie bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Diese werden als Straftaten gewertet. Ihr Führerschein wird Ihnen sofort entzogen. Das gilt zum Beispiel bei:

  • grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten
  • verbotene Autorennen
  • Fahren trotz schwerem Konsum von Alkohol oder Drogen
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

2 Punkte erhalten Sie für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Ihr Führerschein wird nicht sofort eingezogen. Zum Beispiel:

  • keine Bildung einer Rettungsgasse auf der Autobahn
  • Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen

Einen Punkt erhalten Sie für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Es ist auch möglich, dass Sie bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld auferlegt bekommen, aber keinen Punkt erhalten.

Wenn Sie mehrere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begehen, wird nur diejenige mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie den Führerschein auf Probe besitzen.

Die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes ergreift je nach der Summe aller Punkte folgende Maßnahmen:

  • Bei 4 oder 5 Punkten werden Sie schriftlich ermahnt.
  • Bei 6 oder 7 Punkten werden Sie schriftlich verwarnt.
  • Bei 8 oder mehr Punkten werden Sie als ungeeignet angesehen, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ihre Fahrerlaubnis wird Ihnen für mindestens 6 Monate entzogen.

Wenn Sie ermahnt oder verwarnt werden, können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen.

Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Ermahnung wird Ihnen ein Punkt von Ihrem Konto abgezogen. Diese Regelung können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren nutzen.

Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Verwarnung wird Ihnen kein Punkt abgezogen.

Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist für Sie verpflichtend, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie diese wiedererlangen möchten.

Die Punkte werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt. Die Frist beträgt:

  • bei einem Punkt: 2 Jahre und 6 Monate
  • bei 2 Punkten: 5 Jahre
  • bei 3 Punkten: 10 Jahre

Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim KBA über den Stand Ihrer Punkte informieren.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Online-Antrag oder
  • Antragsformular mit Identitätsnachweis und eigenhändiger Unterschrift

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen Führerschein.
  • Sie können sich ausweisen.

Kosten

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) über den Stand Ihrer Punkte informieren.

Wenn Sie die Auskunft online erhalten möchten:

  • Rufen Sie den Online-Dienst des Fahreignungsregisters (FAER) auf.
  • Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu identifizieren:
    • mit Ihrem BundID-Konto
    • mit Ihrem Personalausweis mit Online-Funktion
    • mit einem elektronischen Aufenthaltstitel
    • mit der Unionsbürgerkarte
    • mit einem eID.AS-Konto
  • Gehen Sie weiter zum Antrag und füllen Sie diesen aus.
  • Sie erhalten Ihre Registerauskunft als PDF-Dokument zum Download.

Wenn Sie die Auskunft schriftlich erhalten möchten:

  • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite des KBA aus. 
  • Füllen Sie die Felder aus.
  • Fügen Sie einen Identitätsnachweis an:
    • Legen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reisepasses bei oder
    • lassen Sie Ihre Unterschrift von einer siegelführenden Stelle beglaubigen.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an das KBA.
  • Sie erhalten die Auskunft auf postalischem Weg.

Wenn Sie die Auskunft persönlich erhalten möchten:

  • Sie können die Registerauskunft vor Ort beim KBA in Flensburg erfragen.
  • Dazu weisen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Sie erhalten Ihren Auszug persönlich, postalisch oder per Mail.

Bearbeitungsdauer

1 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer einer schriftlichen Anfrage dauert etwa eine Woche. Die Online-Auskunft oder die persönliche Auskunft werden sofort erteilt.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Bei der Eigenauskunft:

  • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Bei Einträgen in das Fahreignungsregister:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften können Punkte nach dem sogenannten "Fahreignungs-Bewertungssystem" nach sich ziehen
  • umgangssprachlich: "Punkte in Flensburg", da das KBA seinen Sitz in Flensburg hat
  • Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt das Fahreignungsregister (Verkehrssünderdatei), in das Punkte eingetragen werden 
  • 3 Punkte
    •  für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Führerschein sofort eingezogen wird:
      • grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten
      • verbotene Autorennen
      • Fahren trotz schwerem Konsum von Alkohol oder Drogen
      • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • 2 Punkte:
    • für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen, der Führerschein aber nicht eingezogen wird
  • 1 Punkt
    • für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
  • bei mehreren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
    • Punkte werden nicht addiert
    • höchste Punktzahl wird berücksichtigt
  • Fahrerlaubnis auf Probe
    • Vergabe der Punkte wird gleich gehandhabt
  • zuständige Behörde ergreift folgende Maßnahmen:
    • schriftliche Ermahnung bei insgesamt 4 oder 5 Punkten
    • schriftliche Verwarnung bei insgesamt 6 oder 7 Punkten
    • Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate bei insgesamt 8 oder mehr Punkten
  • bei Ermahnung und Verwarnung kann Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden
    • bei Ermahnung wird ein Punkt vom Konto abgezogen
    • alle 5 Jahre möglich 
  • bei Entzug der Fahrerlaubnis besteht Pflicht zur Teilnahme am Fahreignungsseminar
  • zuständig sind dafür die Behörden des Bundeslands, nicht das KBA
  • Punkte werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt.
    • 1 Punkt: 2 Jahre und 6 Monate
    • 2 Punkte: 5 Jahre
    • 3 Punkte: 10 Jahre
  • Abfrage des Punktestands beim KBA schriftlich, persönlich oder online möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden