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Verleihförderung Bewilligung für programmfüllende, künstlerisch anspruchsvolle Filme

Bund 99148059017001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148059017001

Leistungsbezeichnung

Verleihförderung Bewilligung für programmfüllende, künstlerisch anspruchsvolle Filme

Leistungsbezeichnung II

Filmförderung des Bundes für den Verleih von Kinofilmen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

BKM (Synonym), gewerbliche Filmverleiher (Synonym), Filmförderungsrichtlinie (Synonym), Filmverleih (Synonym), Zuwendung (Synonym), Zuschuss (Synonym), Fördermittel (Synonym), Förderung (Synonym), Kulturelle Verleihförderung (Synonym), Verleihförderung (Synonym), Projektförderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

Verrichtungsdetail

für programmfüllende, künstlerisch anspruchsvolle Filme

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Teaser

Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.

Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag (inkl. Sichtungslink)
  • Anlagen zum Antrag:
    • Finanzierungplan
    • Kalkulation
    • Herausbringungskonzept
    • Verleihvertrag
    • BAFA Bescheinigung
  • Bestätigung über die Einhaltung der Sperrfristen

Voraussetzungen

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie

  • ein gewerblicher Filmverleih sein. In Ausnahmefällen ist die Herausbringung im Eigenverleih möglich.
  • einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder

eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.

  • der Film ist künstlerisch anspruchsvoll und entspricht den Förderungszielen der Richtlinie der kulturellen Filmförderung der BKM;
  • die Filme müssen grundsätzlich eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung aufweisen;
  • die Mindestlänge für Spiel- und Dokumentarfilme beträgt 79 Minuten, für Kinderfilme sind es 59 Minuten;
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent an den Herausbringungskosten einbringen;
  • Sie müssen die Sperrfristen nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) beachten;

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Verleihförderung online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

Förderung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihr ELSTER- Organisationszertifikat
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Jury Verleihförderung sichtet die Anträge und schlägt Projekte zur Förderung vor.
  • Nach der Fördersitzung erfolgt die administrative Abwicklung der Förderung über die Filmförderungsanstalt, die Ihre Antragsunterlagen prüft.
  • Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid der Filmförderungsanstalt.
  • Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nutzen Sie hierzu das Formular auf der Internetseite der BKM.

Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.

Bearbeitungsdauer

Ungefähr 12 Wochen nach der Jurysitzung erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides durch die Filmförderungsanstalt. Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen.

Frist

Die Einreichfristen sind auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Verleihförderung für programmfüllende, künstlerisch anspruchsvolle Filme
  • Förderung für den gewerblichen Verleih von künstlerisch anspruchsvollen Filmen
  • Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • als Zuschuss zu den Verleihvorkosten mit bis zu 100.000 EUR
  • antragsberechtigt:
    • Verleiherinnen oder Verleiher mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder
    • mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz und Niederlassung in Deutschland
  • für programmfüllende Filme:
    • Spielfilme, Dokumentarfilme: mindestens 79 Minuten
    • Kinderfilme: mindestens 59 Minuten
  • Film muss unter anderem  "erhebliche deutsche kulturelle Prägung" nach Förderungsrichtlinie aufweisen
    • Beantragung über das Bundesportal
  • Zuständig: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Filmförderungsanstalt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein