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Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) Mitteilung

Bund 99102049101000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102049101000

Leistungsbezeichnung

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) Mitteilung

Leistungsbezeichnung II

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

USt-IdNr (Synonym), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Synonym), Finanzbehörden (Synonym), wirtschaftlich Tätige (Synonym), Wirtschafts-Identifikationsnummer (Synonym), Identifikationsnummer (Synonym), BZSt (Synonym), Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), IdNr (Synonym), W-IdNr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.

Volltext

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.

Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.
 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
 

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) Mitteilung
  • Vergabe einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur Identifikation wirtschaftlich Tätiger in Besteuerungsverfahren
  • Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine W-IdNr.
  • die W-IdNr. wird an wirtschaftlich Tätige vergeben:
    • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
    • juristische Personen
    • Personenvereinigungen
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung über:  das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.