Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) Mitteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Steuererklärung (1060100)
- Anmeldepflichten (2010100)
- Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.
Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.
Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.
Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) Mitteilung
- Vergabe einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur Identifikation wirtschaftlich Tätiger in Besteuerungsverfahren
- Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine W-IdNr.
- die W-IdNr. wird an wirtschaftlich Tätige vergeben:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
- Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Beantragung über: das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde
- zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.