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Umsatzsteuer Befreiung nach § 4 Nr. 11b UStG für Post-Universaldienstleistungen

Bund 99102021010001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102021010001

Leistungsbezeichnung

Umsatzsteuer Befreiung nach § 4 Nr. 11b UStG für Post-Universaldienstleistungen

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung für Post-Universaldienstleister beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Bescheinigung (Synonym), Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), Umsatzsteuerbefreiung (Synonym), Postdienst (Synonym), Post-Universaldienstleistung (Synonym), Steuerbefreiung (Synonym), BZSt (Synonym), Post-Universaldienstleister (Synonym), Steueramt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Befreiung (10)

Verrichtungsdetail

nach § 4 Nr. 11b UStG für Post-Universaldienstleistungen

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

04.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Volltext

Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

  • fördert Post-Universaldienstleistungen und
  • stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.

Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

  • Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
  • Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
  • Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
  • Einschreib und Wertsendungen.

Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet

Voraussetzungen

Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

  • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
  • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZSt-Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

Schriftlicher Antrag:

  • Senden Sie einen formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

Antrag über BOP:

  • Registrieren Sie sich im BOP.
  • Wenn Sie bereits eine Registrierung für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder eine Registrierung im Elster Onlineportal durchgeführt haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
  • Wählen Sie das Formular aus, füllen dieses aus und senden Sie es ab.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen der schriftlichen Antragsstellung.

Bearbeitungsdauer

3 - 4 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Umsatzsteuer Befreiung nach § 4 Nr. 11b UStG für Post-Universaldienstleistungen
  • Beantragung einer Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende
  • Bescheinigung ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen
  • Die Bescheinigung können beantragen:
    • natürliche und juristische Personen,
    • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Post-Universaldienstleistungen anbieten
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Antrag formlos per Post oder über das BZSt-Online-Portal (BOP)
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden