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Meldung nach der Fahrzeuglieferungsmeldepflichtverordnung i.V. mit §18c UStG (MELK) Durchführung

Bund 99102090058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102090058000

Leistungsbezeichnung

Meldung nach der Fahrzeuglieferungsmeldepflichtverordnung i.V. mit §18c UStG (MELK) Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

MELK (Synonym), Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (Synonym), BOP (Synonym), BZStOnline-Portal (Synonym), Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), Meldung Fahrzeuglieferung (Synonym), BZSt (Synonym), EU-Mitgliedstaat (Synonym), Europäische Union (Synonym), Fahrzeuglieferung (Synonym), USt-IdNr (Synonym), Meldepflicht Fahrzeuglieferung (Synonym), Fahrzeuglieferer (Synonym), FzgLiefgMeldV (Synonym), Elster-Portal (Synonym), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an Abnehmenden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.

Volltext

Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an

  • Privatpersonen,
  • nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
  • Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen

im Bestimmungsland versteuert werden.

Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.

Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Formular "Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge"
  • gegebenenfalls "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)"

Voraussetzungen

  • Sie liefern ein neues Fahrzeug aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union.
  • Sie zählen zu:
    • Unternehmen
    • Fahrzeugliefernden, die kein Unternehmen sind oder außerhalb ihres unternehmerischen Bereichs handeln.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Meldung online über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeugliefernde, die keine Unternehmen betreiben, können Ihre Meldung auch schriftlich per Post abgeben.

Online-Meldung über das ELSTER-Portal:

  • Sie registrieren sich zunächst im ELSTER-Portal.
    • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihr ELSTER-Konto (Mein ELSTER) mit den zugesendeten Daten.
    • Sie erhalten anschließend ein Zertifikat.
    • Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihr Konto einloggen.
  • Auf dem ELSTER-Portal im Bereich "Umsatzsteuer" finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das ELSTER-Portal ab.

Online-Meldung über das BOP:

  • Damit Sie Ihre Meldung über das BOP einreichen können, melden Sie sich zunächst beim BZSt dafür an.
    • Öffnen Sie das Formular zur Anmeldung: "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)".
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an das BZSt.
    • Das BZSt übermittelt Ihnen per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
    • Wenn Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie statt des BOP-Zertifikates auch Ihr ELSTER-Zertifikat für den Login im BOP benutzen.
  • Nutzen Sie nun den Online-Dienst "BZStOnline-Portal (BOP) - Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union online melden".
    • Öffnen Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das BOP ab.

Schriftliche Meldung per Post:

  • Öffnen Sie das Formular "Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (USt-IdNr.)".
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an das BZSt.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)
für die Registrierung im ELSTEROnline-Portal (EOP) und im BZStOnline-Portal (BOP)
1 - 2 Woche(n)
für die Zulassung zur Nutzung des BOP zur elektronischen Übermittlung der Meldung

Frist

  • Sie müssen die Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abgeben, in dem die Lieferung ausgeführt wurde.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • finanzgerichtliche Klage
  • Einspruch
  • Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden

Kurztext

  • Meldung nach der Fahrzeuglieferungsmeldepflichtverordnung i.V. mit §18c UStG (MELK) Durchführung
  • Lieferungen von neuen Fahrzeugen aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an Abnehmende ohne UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (USt-IdNr.) müssen gemeldet werden
  • Meldung müssen abgeben:
    • Unternehmen
    • Fahrzeugliefernde
  • Fahrzeugliefernde sind
    • Personen, die keine Unternehmen sind oder außerhalb ihres unternehmerischen Bereichs handeln und
    • ein neues Fahrzeug liefern, das bei der Lieferung in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelangt
  • Auskunft: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Meldung:
    • online im ELSTER-Portal oder im BZStOnline-Portal (BOP)
    • per Post möglich nur für Fahrzeugliefernde, die kein Unternehmen sind
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden