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Weiterleitung von Vorsteuervergütungsanträgen inländischer Antragsteller an andere EU-Mitgliedstaaten Durchführung

Bund 99102092058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102092058000

Leistungsbezeichnung

Weiterleitung von Vorsteuervergütungsanträgen inländischer Antragsteller an andere EU-Mitgliedstaaten Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Umsatzsteuer (Synonym), Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), Vorsteuervergütung (Synonym), Vorsteuer (Synonym), EU-Mitgliedstaaten (Synonym), Vorsteuervergütungsanträgen (Synonym), inländischer Antragsteller (Synonym), BZSt (Synonym), Vorsteuervergütungsverfahren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Wenn Sie sich die im EU-Ausland gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer) erstatten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung beantragen.

Volltext

In Deutschland ansässige und zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen erhalten die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag erstattet.

Der Antrag wird an den Mitgliedstaat der Erstattung weitergeleitet, wenn der Antragsteller im beantragten Vergütungszeitraum

  • für Zwecke der Mehrwertsteuer als Steuerpflichtiger anzusehen ist,
  • nicht die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen in Anspruch genommen hat,
  • nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung unterlegen hat oder
  • nicht nur ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen/Dienstleistungen erbracht hat.

Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) stellen.

Hinweis:
Wurde Vorsteuer in Nicht-EU-Mitgliedstaaten gezahlt, muss die Vergütung direkt in diesen Staaten beantragt werden.
 

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • alle für den Vergütungsantrag relevanten Rechnungs- und Einfuhrbelege, sofern der Mitgliedstaat der Erstattung dies verlangt

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in Deutschland ansässige Unternehmen,
  • die im EU-Ausland Vorsteuer (Umsatzsteuer) gezahlt haben

Weitere Voraussetzungen:

  • die beantragte Vergütung beträgt mindestens EUR 400,00 oder einen entsprechend in Landeswährung umgerechneten Wert oder
  • bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist, beträgt die beantragte Vergütung mindestens EUR 50,00
  • Sie sind im BZSt-Online-Portal (BOP) oder im ElsterOnline-Portal (EOP) registriert und verfügen über ein gültiges BOP- oder EOP-Zertifikat
     

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge im BZSt-Online-Portal (BOP) stellen. Dafür benötigen Sie ein Zertifikat für das BZSt-Online-Portal (BOP) oder für das ElsterOnline-Portal (EOP).

Verfahren mittels ElsterOnline-Zertifikat (empfohlen für deutsche Unternehmer und Bevollmächtigte):

  • Loggen Sie sich mit Ihrem ElsterOnline-Zertifikat ein.
  • Füllen Sie das Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland" vollständig aus.
    • Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente:  speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
  • Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
  • Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 Megabyte (MB) sein.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Nach der dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
  • Ihr Antrag wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geprüft.
  • Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
  • Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
  • Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.

Verfahren mittels BOP-Zertifikat:

  • Sie müssen sich zunächst schriftlich für die Nutzung des BOP beim BZSt anmelden.
  • Rufen Sie das Formular zur Anmeldung auf der Internetseite des BZSt auf. Füllen Sie es elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit den darin geforderten Nachweisen per Post an das BZSt.
  • Das BZSt übermittelt Ihnen dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
  • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
  • Füllen Sie das Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland" im BOP vollständig aus.
    • Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente: speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
  • Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
  • Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 MB sein.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Nach dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
  • Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
  • Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
  • Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.

Bearbeitungsdauer

  • für die schriftliche Anmeldung zur Nutzung des BZSt-Online-Portals: 4 bis 6 Wochen
  • Entscheidung über die Weiterleitung: innerhalb von 15 Tagen
     

Frist

Antragsstellung: innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Umsatzsteuer entstanden ist

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch gegen die Ablehnung der Weiterleitung
  • finanzgerichtliche Klage
     

Kurztext

  • Weiterleitung von Vorsteuervergütungsanträgen inländischer Antragsteller an andere EU-Mitgliedstaaten Durchführung
  • das Vorsteuervergütungsverfahren ermöglicht deutschen Unternehmern, sich die im EU-Ausland gezahlte Vorsteuer erstatten zu lassen
  • Anträge können stellen:
    • in Deutschland ansässige Unternehmen,
    • die im EU-Ausland Vorsteuer gezahlt haben
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung über:  Antrag muss elektronisch im BZSt-Online-Portal gestellt werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
     

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare