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Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer Vergabe

Bund 99102096107000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102096107000

Leistungsbezeichnung

Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer Vergabe

Leistungsbezeichnung II

Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), Steuernummer (Synonym), BZSt (Synonym), Versicherer (Synonym), Feuerschutzsteuer (Synonym), Versicherungsteuer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Vergabe (107)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.

Volltext

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Das Unternehmen oder die Person, welches oder welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.

Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer anmelden und entrichten.

Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer anmelden und entrichten.

Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie beim BZSt beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • der Versicherer
  • die oder der Bevollmächtigte oder
  • der Versicherungsnehmer

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung- und / oder Feuerschutzsteuer stellen:

  • elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) oder
  • per E-Mail, per Fax oder per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Online-Antrag im BOP:

  • Füllen Sie das Formular Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für die Versicherungsteuer und/oder Feuerschutzsteuer über BOP vollständig aus.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Bitte geben Sie darin an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Adresse
    • ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
    • eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
  • Übermitteln Sie den Antrag.
  • Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
  • Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit.

Antrag per Post, E-Mail oder Fax:

  • Verfassen Sie eine formlose Nachricht an das BZSt, in der Sie um die Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung oder Feuerschutzsteuer bitten.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Bitte geben Sie darin an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Adresse
    • ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
    • eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
  • Senden Sie die Nachricht an das BZSt.
  • Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
  • Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer per Post mit.

Bearbeitungsdauer

2 - 5 Tag(e)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Bei der Zuteilung oder Nichtzuteilung einer Steuernummer handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer Vergabe
  • Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer beantragen
  • Versicherungsteuer: Besteuerung von Prämien oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen
  • Feuerschutzsteuer: Besteuerung von Versicherungsentgelten für Feuerversicherungen, Wohngebäude oder Hausratversicherungen
  • Anträge auf eine Steuernummer können stellen:
    • Versicherer
    • Bevollmächtigte
    • Versicherungsnehmer
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Antrag: formlos
    • per E-Mail, Fax oder per Post oder
    • über das BZSt-Online-Portal (BOP)
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja