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Rückmeldungen an die Verpflichteten und Aufsichtsbehörden Auskunft

Bund 99089121023000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089121023000

Leistungsbezeichnung

Rückmeldungen an die Verpflichteten und Aufsichtsbehörden Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Rückmeldung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erhalten

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Risikomanagement (Synonym), goAML (Synonym), Financial Intelligence Unit (Synonym), Verdachtsmeldung (Synonym), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Synonym), Terrorismusfinanzierung (Synonym), Rückmeldung (Synonym), Geldwäsche (Synonym), Sorgfaltspflichten (Synonym), Personenbezogene Daten (Synonym), FIU (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Auskunft (23)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Finance Intelligence Unit, kurz FIU) gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.

Volltext

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.

Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der FIU unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU  in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.

Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung

  • des eigenen Meldeverhaltens
  • des eigenen Risikomanagements:
    • Risikoanalyse und hierauf aufbauende Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • der Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflichten, unter anderem:
    • Identifizierung der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners und gegebenenfalls der für sie oder ihn auftretenden Person
    • Prüfung, ob die für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist
    • Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten:
      • die Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners steht oder
      • die Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird
    • Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung; Feststellung, ob es sich bei der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person handelt
      • Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt im In- oder Ausland ausüben oder in den vergangenen 12 Monaten ausgeübt haben
    • stetige Überwachung der Geschäftsbeziehung

Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen

  • sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder
  • spätestens nach einem Jahr

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen abgegeben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über goAML, dem Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchen (FIU).
  • Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML.

Bearbeitungsdauer

Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Rückmeldungen an die Verpflichteten und Aufsichtsbehörden Auskunft
  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bekämpft Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Verpflichtete müssen bei FIU Verdachtsmeldungen abgeben
  • FIU gibt Verpflichteten Rückmeldung zur Relevanz ihrer Verdachtsmeldungen
  • Rückmeldung kann personenbezogene Daten enthalten
    • Verpflichtete dürfen diese Daten nur nutzen für Verbesserung
      • des Risikomanagements,
      • der Erfüllung der Sorgfaltspflichten oder
      • des Meldeverhaltens
    • Verpflichtete müssen diese Daten löschen
      • sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder
      • spätestens nach einem Jahr
  • zuständig: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (engl.: Financial Intelligence Unit, FIU)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare