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Erfassung bzw. Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten für das IT-Verfahren EMCS Durchführung

Bund 99102103058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102103058000

Leistungsbezeichnung

Erfassung bzw. Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten für das IT-Verfahren EMCS Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Als IT-Dienstleister Stammdaten in EMCS erfassen oder ändern lassen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Steuerlager (Synonym), Erfassung (Synonym), Stammdaten (Synonym), Einfuhr (Synonym), EMCS (Synonym), Ausfuhr (Synonym), Beförderung unter Steueraussetzung (Synonym), IT-Dienstleister (Synonym), Änderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

Wenn Sie als IT-Dienstleister für Wirtschaftsbeteiligte den Nachrichtenaustausch in EMCS durchführen wollen, müssen Sie sich registrieren lassen. Zur erstmaligen Erfassung oder Änderung Ihrer Stammdaten in EMCS müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.

Volltext

Wenn Wirtschaftsbeteiligte unversteuerte Erzeugnisse, zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Waren, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse, befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS). Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.

IT-Dienstleister können für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durchführen. Um als IT-Dienstleister an EMCS teilnehmen zu können, müssen Sie zuvor Ihre Stammdaten (unter anderem Name, Adresse, Ansprechpartner) bei der Generalzolldirektion, Direktion II - Stammdatenmanagement hinterlegen. Bei einem Neuantrag erhalten Sie von dort die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer. Sie können die Stammdaten mit demselben Antrag auch ändern lassen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie sind IT-Dienstleister und führen für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durch.
  • Sie wollen Ihre Stammdaten im EMCS eintragen beziehungsweise ändern lassen.
     

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Für die Erfassung oder Änderung der Stammdaten in EMCS müssen Sie als IT-Dienstleister einen schriftlichen Antrag stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
    • Antrag auf Erfassung bzw. Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten (Formular 033083)
  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung beziehungsweise Änderung Ihrer Stammdaten. Wenn es sich um einen Antrag auf erste Registrierung als IT-Dienstleister handelt, wird Ihnen die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer mitgeteilt.
  • Die Hinterlegung der Teilnehmerdaten (unter anderem Netzanbindung, Nachrichtengruppen) ist separat zu beantragen.
  • Wirtschaftsbeteiligte, für die Sie als IT-Dienstleiter auftreten sollen, müssen dies mit dem Formular 033094 beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfes nicht möglich.

Kurztext

  • Erfassung bzw. Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten für das IT-Verfahren EMCS Durchführung
  • IT-Dienstleister können Datenaustausch in EMCS für Wirtschaftsbeteiligte durchführen
  • Stammdaten (IT-Dienstleister-Identifikationsnummer, Name, Adresse, Ansprechpartner) von IT-Dienstleistern werden in EMCS erfasst
  • Erfassung oder Änderung der Stammdaten nur auf Antrag möglich
  • zuständig: Generalzolldirektion Stammdatenmanagement

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein