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Erfassung bzw. Änderung der Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer für das IT-Verfahren EMCS Durchführung

Bund 99102105058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102105058000

Leistungsbezeichnung

Erfassung bzw. Änderung der Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer für das IT-Verfahren EMCS Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer für das IT-Verfahren EMCS zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung (IEA) erfassen oder ändern lassen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Steuer-ID (Synonym), Einfuhr (Synonym), Ausfuhr (Synonym), EMCS (Synonym), Steuerlager (Synonym), Änderung (Synonym), Erfassung (Synonym), Beförderung unter Steueraussetzung (Synonym), Steuernummer (Synonym), unversteuert (Synonym), Steueridentifikationsnummer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

Wenn Sie Ihre Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung eintragen oder ändern lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.

Volltext

Wenn Sie Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Waren oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse zum Beispiel innerhalb Deutschlands oder in einen anderen europäischen Mitgliedstaat unter Steueraussetzung befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Zudem ist eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS) notwendig. Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.

Im EMCS werden dafür Ihre Daten, beispielsweise Ihre Steuernummer beziehungsweise Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) hinterlegt.

Wenn Sie eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten eintragen lassen wollen oder den Eintrag ändern möchten, müssen Sie dafür einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie befördern Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse unter Steueraussetzung.
  • Sie wollen sich zur Nutzung der  Internet- EMCS-Anwendung anmelden beziehungsweise sind bereits registriert und wollen Ihre hinterlegte Steuernummer oder Steuer-ID ändern lassen.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Für die Erfassung oder Änderung der Steuernummer beziehungsweise Steuer-ID in EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
    • Antrag auf Erfassung/ Änderung der Steuernummer/Steuer-Identifikationsnummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) (Formular 033087)
  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie Ihn und senden Sie ihn an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung beziehungsweise Änderung Ihrer Steuernummer oder Steuer-ID.
     

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht möglich.

Kurztext

  • Erfassung bzw. Änderung der Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer für das IT-Verfahren EMCS Durchführung
  • Anmeldung notwendig bei Beförderung unter Steueraussetzung von 
    • Bier, 
    • Tabakwaren,
    • Energieerzeugnissen
    • Alkohol und alkoholhaltige Waren oder 
    • Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnissen
  • Angabe der Steuernummer beziehungsweise Steuer-Identifikationsnummer erforderlich
  • Erfassung oder Änderung dieser Nummern nur auf schriftlichen Antrag
  • zuständig: Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: ja 
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein