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02. Produktinfostellen

Bund 99155001000000 Typ 12

Inhalt

Leistungsschlüssel

99155001000000

Leistungsbezeichnung

02. Produktinfostellen

Leistungsbezeichnung II

Produktinfostellen

Leistungstypisierung

Typ 12

Begriffe im Kontext

Agrarprodukt (Synonym), Fischereiprodukt (Synonym), gegenseitige Anerkennung (Synonym), Konformität (Synonym), Produktanforderungen (Synonym), Bedarfsgegenstände (Synonym), Produktinfostelle (Synonym), Bedarfsgegenstand (Synonym), Vermarktung (Synonym), Marktzugang (Synonym), Produktinformationen (Synonym), Declaration of Performance (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG Hilfs- und Problemlösungsdienste (155)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse
  • Feststellung der geltenden Normen, technischen Spezifikationen und Zertifizierung der Produkte
  • Gegenseitige Anerkennung von Produkten, die keinen Unionsspezifikationen unterliegen

Lagen Portalverbund

  • Wissens- und Technologietransfer (2100400)
  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte (BAM) Produktinfostelle für Lebensmittel, Landwirtschafts- & Fischereiprodukte sowie Bedarfsgegenstände (BLE)

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Auf Grundlage der Verordnung (EU) 764/2008, ersetzt durch die Verordnung (EU) 2019/515 sind EU-weit Produktinfostellen für Produkte, für die es noch keine harmonisierten Regelungen gibt, eingerichtet worden. 

Volltext

Die Produktinfostellen informieren Sie über nationale Bestimmungen, die zu beachten sind, wenn Sie Produkte aus einem anderen Mitgliedsstaat in Deutschland in Verkehr bringen möchten. 

Informationen zu Bauprodukten erhalten Sie bei der Produktinformationsstelle für das Bauwesen beim Deutschen Institut für Bautechnik.

Für alle anderen Produkte sind die Produktinfostellen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig.

Bei der Produktinfostelle der BLE, die zuständig ist  für den Agrar- und Fischereibereich sowie Bedarfsgegenstände erhalten Sie Informationen rund um das Inverkehrbringen dieser Produkte in Deutschland, sowie über die einschlägigen technischen Regeln.

Bei der Produktinfostelle der BAM erhalten Sie Informationen zu nationalen technischen Vorschriften für Produkte, die noch nicht europäisch harmonisiert sind. Dort werden alle die Produkte behandelt, die nicht von den beiden anderen Produktinfostellen (Bauprodukte, Agrarprodukte/Fischereiprodukte/Bedarfsgegenstände) abgedeckt werden.

Bei den Produktinfostellen können Sie sich auch zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515 in Deutschland informieren.

HINWEIS: Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

15 Arbeitstage

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Produktinfostellen-Netzwerk in Deutschland

Weiterführende Informationen, sowie Informationen zu Rechtsbehelfen und Produktvorschriften  finden Sie bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Informationen zu Produkten des Agrar- und Fischereibereichs sowie zu Bedarfsgegenständen und den nationalen Anforderungen in Deutschland finden Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Hinweise

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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