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Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen Bewilligung SGB II

Bund 99007028017001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99007028017001

Leistungsbezeichnung

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen Bewilligung SGB II

Leistungsbezeichnung II

Kostenerstattung für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen beim Jobcenter beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Inklusion (Synonym), Sozialgesetzbuch (Synonym), Teilhabe (Synonym), Arbeitsplatz (Synonym), Kostenerstattung (Synonym), Beschäftigung (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Probebeschäftigung (Synonym), SGB II (Synonym), Behinderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

Verrichtungsdetail

SGB II

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Personal einstellen (2030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Ihr Betrieb Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal 3 Monate erstattet bekommen.

Volltext

Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.

Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise

  • Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
  • sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
  • Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Zuständig ist das Jobcenter, in dessen Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat. Das Jobcenter ist auch zuständig bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, aufstockend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhält.

Erforderliche Unterlagen

  • Befristeter Probearbeitsvertrag
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis und/oder Gleichstellungsbescheid
  • Anmeldung zur Sozialversicherung

Voraussetzungen

  • Die Person, die Sie probehalber anstellen möchten, ist
    • Mensch mit Behinderungen oder
    • schwerbehindert oder
    • schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
  • Die Probebeschäftigung
    • kann die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessern oder
    • führt dazu, dass die Person vollständig und dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben kann.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich, telefonisch, schriftlich oder online (vor der Aufnahme einer befristeten Probebeschäftigung) stellen.

Für die Online-Antragstellung:

  • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages.

Bei anderweitigen Antragstellung:

  • Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Jobcenter.
  • Das zuständige Jobcenter prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen gegebenenfalls weitere Unterlagen zu.
  • Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde sowie Unterlagen zur Schlussabrechnung.

Bearbeitungsdauer

1 - 12 Woche(n)
Mehrere Wochen

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor die Probebeschäftigung beginnt.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Kurztext

  • Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen Bewilligung SGB II
  • Kostenerstattung für Arbeitgeber bei Probebeschäftigung
    • Menschen mit Behinderungen
    • schwerbehinderter Menschen
    • gleichgestellter Menschen
  • Erstattete Kosten:
    • Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
    • sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
    • Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • Kostenübernahme für maximal 3 Monate
  • Probebeschäftigung muss
    • Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben verbessern oder
    • zur vollständigen und dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben führen
  • Arbeitgeber stellt Antrag beim Jobcenter
  • Voraussetzung bei Rehabilitandinnen/Rehabilitanden: Agentur für Arbeit ist zuständige Rehabilitationsträgerin für die Förderung
  • Ermessensleistung
  • zuständig: Jobcenter

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja