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Sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung Bewilligung

Bund 99015024017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015024017000

Leistungsbezeichnung

Sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Sonstige Hilfen als individuelle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Teilhabebegleitung (Synonym), Jobwahl (Synonym), Ausbildungsstelle (Synonym), Arbeitsleben (Synonym), Arbeitsmarkt (Synonym), Beschäftigung (Synonym), Berufswahl (Synonym), Berufsleben (Synonym), Teilhabe (Synonym), Förderbedarf (Synonym), Behinderung (Synonym), Coaching (Synonym), Rehabilitation (Synonym), Beruf (Synonym), Ausbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, könnte für Sie eine sonstige Hilfe in Betracht kommen.

Volltext

Damit Sie als Mensch mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Die Leistungen umfassen unter anderem die sogenannten sonstigen Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. 

Neben den gesetzlich festgeschriebenen Förderleistungen gibt es auch darüber hinaus gehende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sie beantragen können, um eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Zu diesen sogenannten sonstigen Hilfen gehören zum Beispiel 

  • der vorübergehende Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers
  • ein Mobilitätstraining
  • die Teilhabebegleitung

Wenn Sie hör- und sprachgeschädigt sind und im Zusammenhang mit der Einarbeitung in ein Beschäftigungsverhältnis vorübergehend einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, werden die Kosten für diesen Einsatz übernommen.

Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und ein Mobilitätstraining notwendig ist, damit Sie den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zurücklegen können, wird dieses Training gefördert.  

Teilhabebegleitung

Die Teilhabebegleitung hilft Ihnen dabei, sich auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Die Begleitung übernehmen Bildungseinrichtungen im Auftrag der Agentur für Arbeit.

Die Teilhabebegleitung setzt sich aus 3 Modulen zusammen:

  • Modul 1 Berufliche Orientierung: Hier wird Ihnen geholfen, herauszufinden, welche Berufe und Tätigkeiten für Sie am besten passen. Berücksichtigt werden dabei Ihre Interessen, Ihre gesundheitliche und geistige Leistungsfähigkeit und auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Modul 1 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden. 
  • Modul 2 Heranführung an die Ausbildung, Umschulung oder Beschäftigung: Sie werden unterstützt, einen konkreten betrieblichen Ausbildungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Unter anderem bekommen Sie Unterstützung beim Zusammenstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen und Sie werden auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Modul 2 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden.
  • Modul 3 Ausbildungs,- Umschulungs- oder Beschäftigungssicherung: Sie bekommen Hilfe bei der Bewältigung des betrieblichen Alltags, zum Beispiel durch Beratungsgespräche bei Konflikten im Betrieb. Ziel ist, dass Sie dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. Auch Ihr Übergang von Ausbildung in Beschäftigung kann unterstützt werden. 

Die Teilhabebegleitung setzt sich je nach Ihrem individuellen Bedarf aus einem oder mehreren Modulen zusammen. Jedes der 3 Module dauert maximal 6 Monate. Der Betreuungsumfang umfasst im gesamten Bewilligungszeitraum mindestens 2 Stunden pro Woche. Wenn Sie mehr Unterstützung brauchen, sind bis zu 8 Stunden pro Woche möglich. Über die gesamte Betreuungsdauer stehen Ihnen qualifizierte und erfahrene sozial- und rehabilitationspädagogische Fachkräfte zur Seite.

Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit.

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

Voraussetzungen

Damit für Sie eine sonstige Hilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommt, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Sie müssen sich wegen einer Förderung oder Kostenerstattung an Ihre Agentur für Arbeit wenden, bevor Aufwendungen entstehen oder Ausgaben anfallen.

Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls spezielle Voraussetzungen für die jeweilige Förderung beachten.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Damit Sie eine sonstige Hilfe bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit einen Termin.
  • In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob eine sonstige Hilfe für Sie in Frage kommt.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Hilfe erforderlich ist, damit Sie am Arbeitsleben teilhaben können, bespricht diese Person mit Ihnen die weiteren Schritte.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Kurztext

  • Sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung Bewilligung
  • Individuelle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen
  • Sonstige Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind zum Beispiel:
    • Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher
    • Mobilitätstraining
    • Teilhabebegleitung
  • Unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Vorbereitung, Anbahnung und Stabilisierung einer betrieblichen Ausbildung oder Beschäftigung
  • Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers im Zusammenhang mit der Einarbeitung in ein Beschäftigungsverhältnis
  • Mobilitätstraining, um den Weg zwischen Wohnung und Ausbildungs oder Arbeitsstelle zurücklegen zu können
  • Teilhabebegleitung besteht aus 3 Modulen, die individuell ausgewählt werden können:
    • Modul 1 Berufliche Orientierung
    • Modul 2 Heranführung an die Ausbildung, Umschulung oder Beschäftigung
    • Modul 3 Ausbildungs-, Umschulungs- oder Beschäftigungssicherung
  • zuständig: Agentur für Arbeit

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja