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Internet Statusauskunft (ISA) SumA Auskunft

Bund 99122015023000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99122015023000

Leistungsbezeichnung

Internet Statusauskunft (ISA) SumA Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung elektronisch nachverfolgen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Internet (Synonym), Statusanfrage (Synonym), Einfuhr (Synonym), ISA (Synonym), Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (Synonym), SumA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Auskunft (23)

SDG Informationsbereiche

  • Zollverfahren für Einfuhren und Ausfuhren gemäß dem Zollkodex der Union

Lagen Portalverbund

  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

Mit der Internet-Statusauskunft (ISA) können Sie online Informationen zu Ihren Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung abrufen.

Volltext

Für Waren, die Sie in das Zollgebiet der Union verbracht haben, müssen Sie spätestens zum Zeitpunkt der Gestellung eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgeben. Das geschieht über das ATLAS-Teilfachverfahren Summarische Anmeldung (SumA) bei den Zollstellen. Die SumA wird an allen See- und Flughafenzollstellen sowie an Binnen- und Grenzzollstellen eingesetzt.

Mit der Internet-Statusauskunft (ISA) können Sie Informationen über Ihre SumA-Vorgänge online abrufen und den Bearbeitungsstand der einzelnen Positionen prüfen. Darüber hinaus können Sie die Daten in strukturierter Form ausgeben lassen und in Ihrem System weiter verarbeiten. 

Für die Nutzung der ISA stellen Sie bei Ihrem zuständigen Zollamt einen formlosen Antrag und benennen eine verantwortliche Person. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) identifizieren. Die verantwortliche Person wird von der Zollstelle für Ihre EORI-Nummer als Administrator angelegt und kann somit über die ISA-Teilnehmerverwaltung weitere Zugänge mit eigenem Passwort zu Ihrer EORI-Nummer einrichten. 

Erforderliche Unterlagen

Es ist eine Registrierung gemäß Artikel 9 Zollkodex der Union erforderlich. Im Rahmen dieser erfolgt die Vergabe der EORI-Nummer.

Voraussetzungen

Sie können die SumA-Auskunft nur dann nutzen, wenn Sie auch Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung über ATLAS-SumA abgeben.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Internet-Statusauskunft (ISA) auf und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an. 
  • Sollten Sie noch nicht registriert sein, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Zollamt. Dort können Sie sich mit einem formlosen Antrag zur Teilnahme an der Internet-Statusauskunft anmelden. Sie erhalten anschließend von Ihrem Zollamt einen Benutzernamen und ein Passwort.
  • Im Anschluss können Sie zu Ihrer EORI-Nummer die SumA-Daten aller Zollstellen einsehen, unabhängig davon, wo Sie sich registriert haben.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb weniger Tage

Frist

Es besteht keine Frist für die Beantragung des Zugangs zur Internet-Statusauskunft.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Internet Statusauskunft (ISA) SumA Auskunft
  • Anmeldung hieß im alten Recht "Summarische Anmeldung" (SumA), wurde aber im Zollkodex der Union umbenannt in Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, damit diese nicht mit der summarischen Ein- oder Ausgangsanmeldung verwechselt wird
  • Nach dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union ist spätestens bei deren Gestellung der Waren eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abzugeben, sofern zu diesem Zeitpunkt nicht bereits eine Zollanmeldung abgegeben wird.
  • Online-Nachverfolgung über die Internet-Statusauskunft (ISA) 
  • formloser Antrag für Zugangsdaten nötig
  • Zuständig: Zollämter

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein