Internet Statusauskunft (ISA) SumA Auskunft
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Mit der Internet-Statusauskunft (ISA) können Sie online Informationen zu Ihren Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung abrufen.
Für Waren, die Sie in das Zollgebiet der Union verbracht haben, müssen Sie spätestens zum Zeitpunkt der Gestellung eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgeben. Das geschieht über das ATLAS-Teilfachverfahren Summarische Anmeldung (SumA) bei den Zollstellen. Die SumA wird an allen See- und Flughafenzollstellen sowie an Binnen- und Grenzzollstellen eingesetzt.
Mit der Internet-Statusauskunft (ISA) können Sie Informationen über Ihre SumA-Vorgänge online abrufen und den Bearbeitungsstand der einzelnen Positionen prüfen. Darüber hinaus können Sie die Daten in strukturierter Form ausgeben lassen und in Ihrem System weiter verarbeiten.
Für die Nutzung der ISA stellen Sie bei Ihrem zuständigen Zollamt einen formlosen Antrag und benennen eine verantwortliche Person. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) identifizieren. Die verantwortliche Person wird von der Zollstelle für Ihre EORI-Nummer als Administrator angelegt und kann somit über die ISA-Teilnehmerverwaltung weitere Zugänge mit eigenem Passwort zu Ihrer EORI-Nummer einrichten.
Es ist eine Registrierung gemäß Artikel 9 Zollkodex der Union erforderlich. Im Rahmen dieser erfolgt die Vergabe der EORI-Nummer.
Sie können die SumA-Auskunft nur dann nutzen, wenn Sie auch Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung über ATLAS-SumA abgeben.
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Internet-Statusauskunft (ISA) auf und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
- Sollten Sie noch nicht registriert sein, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Zollamt. Dort können Sie sich mit einem formlosen Antrag zur Teilnahme an der Internet-Statusauskunft anmelden. Sie erhalten anschließend von Ihrem Zollamt einen Benutzernamen und ein Passwort.
- Im Anschluss können Sie zu Ihrer EORI-Nummer die SumA-Daten aller Zollstellen einsehen, unabhängig davon, wo Sie sich registriert haben.
- Internet Statusauskunft (ISA) SumA Auskunft
- Anmeldung hieß im alten Recht "Summarische Anmeldung" (SumA), wurde aber im Zollkodex der Union umbenannt in Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, damit diese nicht mit der summarischen Ein- oder Ausgangsanmeldung verwechselt wird
- Nach dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union ist spätestens bei deren Gestellung der Waren eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abzugeben, sofern zu diesem Zeitpunkt nicht bereits eine Zollanmeldung abgegeben wird.
- Online-Nachverfolgung über die Internet-Statusauskunft (ISA)
- formloser Antrag für Zugangsdaten nötig
- Zuständig: Zollämter
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein