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Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut Anmeldung

Bund 99122018104000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99122018104000

Leistungsbezeichnung

Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Diplomaten- oder Konsulargut beim Zoll anmelden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Zollvorrechte (Synonym), Konsulargut (Synonym), Freier Verkehr (Synonym), Endverwendung (Synonym), Consular Cargo (Synonym), Außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiung (Synonym), Diplomatengut (Synonym), Einfuhrabgaben (Synonym), Diplomatic Cargo (Synonym), Abgabenbefreiung (Synonym), Zollbefreiung (Synonym), Außertarifliche Zollbefreiung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)
  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

Wenn Sie Diplomaten- oder Konsulargut einfuhrabgabenfrei einführen wollen, müssen Sie es anmelden.

Volltext

Für Diplomatinnen, Diplomaten und Bedienstete von Auslandsvertretungen (Konsulaten) sieht das Völkerrecht bestimmte Vorrechte und Befreiungen vor. Die Regeln haben den Zweck, eine wirksame Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben zu ermöglichen und die rechtliche Selbstbestimmtheit der Staaten zu wahren.

In diesem Zusammenhang werden Waren bei der Einfuhr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen und ähnlichen Abgaben sowie Kontrollen des persönlichen Gepäcks befreit. Befreiungen sind unter anderem möglich bei:

  • Gegenständen für den amtlichen Gebrauch der diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung,
  • Gegenständen für den persönlichen Gebrauch der Diplomatin, des Diplomaten, der Konsulatsbeamtin oder des Konsularbeamten

In Abstufungen gelten einige Befreiungen und Regelungen auch für

  • Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals,
  • Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals,
  • zum Haushalt gehörende Familienmitglieder und
  • private Hausangestellte.

Damit der Zoll die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit prüfen kann, müssen Sie die Waren im Rahmen der Zollabfertigung anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um Diplomaten- oder Konsulargut im Sinne des Zollrechts.
  • Es besteht Gegenseitigkeit, das heißt, die Einfuhrabgabenfreiheit gilt auch umgekehrt zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat.

Kosten

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.

Verfahrensablauf

Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:

  • Laden Sie das Formular zur "Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut" (Formular 0349 oder 0349en) über die Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und drucken es anschließend aus.
  • Es muss mit dem Dienststempel versehen werden.
  • Die ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Zollanmeldung geben Sie bei der Zollabfertigung ab.
  • Die Zollbediensteten prüfen im Rahmen einer Vorprüfung, ob die Anmeldung angenommen werden kann.
  • Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen an, zum Beispiel eine Beschau der Ware.
  • Wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird Ihnen die Ware überlassen und Sie erhalten eine Kopie der Zollanmeldung.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 30 bis 60 Minuten

Frist

  • Die Waren dürfen grundsätzlich zu keinem anderen Zweck verwendet werden.
  • Auskünfte über Ausnahmen kann Ihnen die zuständige Überwachungszollstelle erteilen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Falle einer Zollschuldentstehung dem Steuerbescheid zu Ihrem Antrag auf Einfuhrabgabenbefreiung als Diplomaten- und Konsulargut entnehmen.

Kurztext

  • Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut Anmeldung
  • Einfuhrabgabenbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen möglich bei Gegenständen
    • für den amtlichen Gebrauch der diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung,
    • für den persönlichen Gebrauch der Diplomatin, des Diplomaten, der Konsulatsbeamtin oder des Konsularbeamten
    • teilweise auch für weiteres Personal
  • schriftliche Anmeldung bei Zollabfertigung nötig
  • zuständig: Hauptzollamt Berlin

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein