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Internet MRN Statusanfrage (Wieder-)Ausfuhr Auskunft

Bund 99122023023000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99122023023000

Leistungsbezeichnung

Internet MRN Statusanfrage (Wieder-)Ausfuhr Auskunft

Leistungsbezeichnung II

(Wieder-)Ausfuhranmeldungen elektronisch nachverfolgen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Internet (Synonym), Wiederausfuhr (Synonym), Master Reference Number (Synonym), Statusanfrage (Synonym), Ausfuhr (Synonym), MRN (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Auskunft (23)

SDG Informationsbereiche

  • Zollverfahren für Einfuhren und Ausfuhren gemäß dem Zollkodex der Union

Lagen Portalverbund

  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

Mit der "MRN-Statusauskunft" des Zolles können Sie online Informationen zu Ihren (Wieder-)Ausfuhranmeldungen abrufen.

Volltext

Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist. 

Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit

  • Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) oder 
  • Ihrer Identifikationsnummer aus einem Drittstaat (TCUI-Nummer)

identifizieren.

Erforderliche Unterlagen

  • MRN-Nummer
  • TIN (EORI- oder TCUI-Nummer)

Voraussetzungen

Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Seite "Internetausfuhranmeldung Plus" auf und wählen Sie die "MRN Statusauskunft".
  • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre TIN (EORI- oder TCUI-Nummer) eingeben müssen.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Internet MRN Statusanfrage (Wieder-)Ausfuhr Auskunft 
  • Bei der Anmeldung einer (Wieder-)Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland wird eine Master Reference Number (MRN) vergeben.
  • Durch die Internet-Statusauskunft kann der Status von  (Wieder-)Ausfuhranmeldungen online nachverfolgt werden.
  • Dafür nötig: MRN sowie TIN (EORI- oder TCUI-Nummer).
  • Zuständig: Generalzolldirektion

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein