Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung

Bund 99114050080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114050080000

Leistungsbezeichnung

Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

selbstständig tätig (Synonym), Statusfeststellung (Synonym), geschäftsführende Gesellschafter (Synonym), Statusfeststellungsverfahren (Synonym), Feststellung Erwerbstätigenstatus (Synonym), Feststellung Erwerbsstatus (Synonym), Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Synonym), Beschäftigung (Synonym), Mitarbeitende Familienangehörige (Synonym), abhängig beschäftigt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Sozialabgaben (1060300)
  • Rente (1180200)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.

Volltext

Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das obligatorische Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgebende bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um bestimmte Familienangehörige oder um geschäftsführende Gesellschafter handelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Statusfeststellung
  • vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
  • gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
  • gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
  • falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
  • falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Voraussetzungen

  • Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

  • Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
  • Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
  • Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

3 - 12 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Kurztext

  • Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung
  • Bewilligung der obligatorischen Statusfeststellung
  • Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter handelt.
  • Klärung des Erwerbsstatus
  • Geprüft wird, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein