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Künstlersozialversicherung Änderung der Berechnungsgrundlage (unterjährig)

Bund 99107071011003 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107071011003

Leistungsbezeichnung

Künstlersozialversicherung Änderung der Berechnungsgrundlage (unterjährig)

Leistungsbezeichnung II

Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse ändern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Jahresarbeitseinkommen (Synonym), Beitrag ändern (Synonym), Einkommen (Synonym), Beitragszahlung (Synonym), Einkünfte (Synonym), Beitragsberechnungsgrundlage (Synonym), Gewinn- und Verlustrechnung (Synonym), Einkommensschätzung (Synonym), Gewinn (Synonym), Verlust (Synonym), Künstlersozialkasse (Synonym), AE-Schätzung (Synonym), KSK (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

Verrichtungsdetail

der Berechnungsgrundlage (unterjährig)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Sozialabgaben (1060300)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Ihre berufliche Situation verändert sich derart, dass Sie ein anderes Einkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erwarten? Dann müssen Sie Ihre Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse anpassen.

Volltext

Soweit Sie als künstlerisch oder als publizistisch selbstständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, können Sie Ihre bei der Künstlersozialkasse vorliegende Einkommensschätzung jederzeit ändern.

Durch die Abgabe einer neuen Einkommensschätzung können Sie Ihre Beitragshöhe an Ihre neue Situation anpassen.

Bei der Änderung Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte Folgendes:

  • Geben Sie Ihre Einkommensschätzung immer in vollen Eurobeträgen an.
  • Sollten Sie einen Verlust erwarten, tragen Sie als voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 0 EUR ein.
  • Änderungen der Einkommensschätzung sind sowohl nach oben als auch nach unten möglich.
  • Änderungen der Einkommensschätzung sind mehrfach im Jahr möglich.

Eine Änderung Ihrer Einkommensschätzung wirkt sich im Regelfall ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung auf die Beitragsberechnung aus.
 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Online-Antrag beziehungsweise PDF-Formular mit geänderter Berechnungsgrundlage

Voraussetzungen

  • Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sein.
  • Die Einkommenserwartung aus Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit hat sich geändert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Einkommensschätzung immer nur von Januar bis November eines Jahres aktualisieren können.

Ermitteln Sie zunächst anhand Ihrer bislang erzielten Einkünfte und unter Berücksichtigung Ihrer zukünftigen Auftragslage Ihre neue Einkommenserwartung für das laufende Jahr.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können. 
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen. 
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen rund um das Thema "Einkommensschätzung".
  • Anschließend können Sie Ihr aktualisiertes voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen eintragen.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie das PDF-Formular "Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Drucken Sie das ausgefüllte PDF aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse.

Die Änderung Ihrer Einkommensschätzung bekommen Sie schriftlich bestätigt. Unter Umständen erhalten Sie eine neue Beitragsmitteilung.
 

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.

Frist

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres geschätzten Jahresarbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer selbstständiger Tätigkeit unverzüglich mit. Die Änderung kann für das laufende Jahr nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Zeit von Januar bis November eines Jahres eingeht.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
 

Kurztext

  • Künstlersozialversicherung Änderung der Berechnungsgrundlage (unterjährig)
  • für erwerbsmäßig selbstständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten ist die Einkommensschätzung die Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge
  • Änderungen der Einkommensschätzung sind jederzeit möglich
  • Grundlage der Einkommensschätzung ist das Arbeitseinkommen
  • Arbeitskommen: Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beziehungsweise Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung vor Steuerabzug
  • Änderung wirkt sich im Regelfall erst auf zukünftige Beitragszahlungen aus
  • zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Online-Dienste vorhanden: Ja