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Künstlersozialversicherung Änderung Grunddaten (Tätigkeit)

Bund 99107071011010 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107071011010

Leistungsbezeichnung

Künstlersozialversicherung Änderung Grunddaten (Tätigkeit)

Leistungsbezeichnung II

Künstlersozialkasse eine Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Rechtsform (Synonym), Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (Synonym), Tätigkeitsschwerpunkt (Synonym), Gesellschafter (Synonym), Gesellschafter-Geschäftsführer (Synonym), GmbH (Synonym), Geschäftsführer (Synonym), UG haftungsbeschränkt (Synonym), Tätigkeitsort (Synonym), KG (Synonym), Künstlersozialkasse (Synonym), KSK (Synonym), OHG (Synonym), Rechtskreis (Synonym), GmbH Co KG (Synonym), weitere selbständige Tätigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

Verrichtungsdetail

Grunddaten (Tätigkeit)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Sozialabgaben (1060300)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.

Volltext

Wenn Sie selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, kann es sein, dass Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind. Um das festzustellen, mussten Sie bestimmte Angaben machen und Unterlagen bei der Künstlersozialkasse einreichen. Anhand dieser beurteilte die Künstlersozialkasse, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt.

Die Künstlersozialkasse überprüft Ihre Versicherungspflicht, wenn sich einer der folgenden Punkte ändert:

  • die Art Ihrer Tätigkeiten,
  • der Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder
  • die Rechtsform Ihrer Tätigkeit.

Gleiches gilt, wenn Sie zusätzliche selbstständige Tätigkeiten aufnehmen, die (gegebenenfalls) künstlerisch oder publizistisch sind. Denn diese könnten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sein.

Daher müssen Sie der Künstlersozialkasse alle genannten Änderungen mitteilen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Wenn eine juristische Person oder Gesellschaft die künstlerische oder publizistische Tätigkeit anbietet, muss diese gegebenenfalls Künstlersozialabgabe zahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-Fragebögen
  • Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.
  • Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Es gibt eine Änderung:
    • der Rechtsform Ihrer Tätigkeit
    • der Tätigkeit selbst
    • oder: Sie haben eine weitere (gegebenenfalls) künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgenommen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen. Teilen Sie uns als Änderung die Gründung einer GmbH mit, kann das Ausfüllen auch mehr Zeit in Anspruch nehmen (ungefähr 45 Minuten).
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
  • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
  • Anschließend müssen Sie weitere Angaben zur eingetretenen oder beabsichtigten Veränderung Ihrer Tätigkeit machen und Sie können je nach Anliegen weitere Unterlagen hochladen.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie uns formlos mit, was sich an Ihrer Tätigkeit verändert hat.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Sofern vorhanden, fügen Sie Ihrer Mitteilung gern Nachweise bei, die die Veränderung belegen.
  • Bei Gründung einer GmbH füllen Sie bitte ergänzend die PDF-Fragebögen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern Teil I und Teil II aus und fügen diese sowie die darin genannten Unterlagen Ihrer formlosen Mitteilung bei.
  • Fügen Sie alle Unterlagen zusammen, unterschreiben Sie Ihre Mitteilung und bei Gründung einer GmbH auch die beiden ausgedruckten PDF-Fragebögen und schicken alles an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Monat(e)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen sowie von der Art der Änderung. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer 3 Monate.

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Monate

Frist

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls schon, bevor diese eintritt.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Nicht alle Mitteilungen zu Änderungen Ihrer Tätigkeit haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Kurztext

  • Künstlersozialversicherung Änderung Grunddaten (Tätigkeit)
  • Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wird festgestellt aufgrund der im Antragsverfahren gemachten Angaben zur Tätigkeit
  • Die künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person muss Änderungen der Rechtsform oder der Tätigkeit melden.
  • Änderungen der Tätigkeit oder der Rechtsform können Auswirkungen auf die Versicherungspflicht haben.
  • Das Gleiche gilt für Änderungen des Tätigkeitsortes oder die Aufnahme zusätzlicher (gegebenenfalls) künstlerischer oder publizistischer Tätigkeiten.
  • zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein