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Künstlersozialversicherung Versichertenstatus Bestätigung

Bund 99107074008000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107074008000

Leistungsbezeichnung

Künstlersozialversicherung Versichertenstatus Bestätigung

Leistungsbezeichnung II

Versicherungsbestätigung bei der Künstlersozialkasse anfordern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Künstlersozialkasse (Synonym), Gesetzliche Rentenversicherung (Synonym), Versicherungspflicht (Synonym), Gesetzliche Krankenversicherung (Synonym), Versicherungsnachweis (Synonym), Versicherungsbescheinigung (Synonym), Nachweis über Versicherung (Synonym), soziale Pflegeversicherung (Synonym), KSK (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bestätigung (8)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Sozialabgaben (1060300)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, können Sie mit einer aktuellen Versicherungsbestätigung Ihren Versicherungsstatus nachweisen.

Volltext

Es kann vorkommen, dass Sie als Versicherte oder Versicherter von Auftraggebenden, Behörden oder sonstigen Stellen aufgefordert werden, Ihren aktuellen Versicherungsstatus nachzuweisen.

Sollte die Vorlage des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht und der letzten Beitragsmitteilung nicht ausreichen, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine aktuelle Bestätigung über Ihren Versicherungsstatus anfordern.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse versichert sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Versicherungsbestätigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie Ihre Versicherungsbestätigung anfordern.

Anforderung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, dass Sie eine Versicherungsbestätigung benötigen.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Anforderung per Telefon:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, dass Sie eine Versicherungsbestätigung benötigen.

Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Versicherungsbestätigung per Post zusenden.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. In der Regel erhalten Sie Ihre Versicherungsbestätigung innerhalb einer Woche.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Kurztext

  • Künstlersozialversicherung Versichertenstatus Bestätigung
  • Grundsätzlich reicht der Bescheid über Feststellung der Versicherungspflicht als Nachweis über den Versicherungsstatus aus (gegebenenfalls in Verbindung mit der letzten Beitragsmitteilung).
  • Einige Auftraggeber und Behörden fordern Versicherte trotzdem auf, eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
  • Die Bestätigung kann formlos (online, per Post, telefonisch) angefordert werden und wird dann an die bekannte Postanschrift geschickt.
  • zuständig: Künstlersozialkasse

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja