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Jahresbescheinigung für Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse Ausstellung

Bund 99107076012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107076012000

Leistungsbezeichnung

Jahresbescheinigung für Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Jahresabrechnung bei der Künstlersozialkasse anfordern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Jahresbescheinigung (Synonym), gemeldete Zeiten (Synonym), Jahresabrechnung (Synonym), Künstlersozialkasse (Synonym), Jahresmeldung (Synonym), DEÜV (Synonym), KSK (Synonym), Nachweis für die Rente (Synonym), gezahlte Beiträge (Synonym), Sozialversicherungsmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Sozialabgaben (1060300)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.

Volltext

Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.

Die Jahresabrechnung enthält Angaben über

  • Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
  • das beitragspflichtige Einkommen und
  • die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.

Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn

  • Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder
  • sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.

Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).

Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse versichert gewesen sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich gilt:

  • Sie erhalten die Jahresabrechnungen automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
  • Sie erhalten die Jahresabrechnung im Februar.
  • Sollte eine Korrektur notwendig sein, erhalten Sie die neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten im September.

Sollten Sie eine Jahresabrechnung nicht mehr vorliegen haben und eine Kopie benötigen, können Sie diese online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung: 

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.

Anforderung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Telefonische Anforderung:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.

Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschte Kopie schriftlich zu.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)
Sie erhalten die Jahresabrechnung automatisch zu festgelegten Terminen. Die Zusendung einer Kopie dauert durchschnittlich 1 Woche (abhängig vom Arbeitsaufkommen).

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Kurztext

  • Jahresbescheinigung für Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse Ausstellung
  • Versicherte und Zuschussberechtigte erhalten einen jährlichen Nachweis über ihre Versicherung in Form der Jahresabrechnung:
    • auch Jahresbescheinigung genannt
  • Jahresabrechnung entspricht Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)-Jahresmeldung
  • sozialversicherungspflichtige Zeiträume, beitragspflichtiges Einkommen und geleistete Beiträge werden konkret aufgeführt
  • Jahresabrechnung dient als Nachweis über geleistete Sozialversicherungsbeiträge
    • aufzubewahren, um gegebenenfalls Versicherungszeiten langfristig nachzuweisen
  • regelmäßige jährliche Erstellung im Februar
  • Korrekturen üblicherweise im September
  • zuständig: Künstlersozialkasse

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden