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Beitragsüberwachung zur Künstlersozialversicherung Prüfung anlassbezogen

Bund 99107077029002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107077029002

Leistungsbezeichnung

Beitragsüberwachung zur Künstlersozialversicherung Prüfung anlassbezogen

Leistungsbezeichnung II

Tätigkeits- und Einkommensnachweise zur Überprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Einkommensschätzung (Synonym), Prüfung (Synonym), Beitragsberechnungsgrundlage (Synonym), Einkommensteuerbescheid (Synonym), Einnahmen (Synonym), Mindesteinkommen (Synonym), Ausgaben (Synonym), Einkünfte (Synonym), Erwerbsmäßigkeit (Synonym), Einkommen (Synonym), Mindesteinkommensgrenze (Synonym), Fragebogen Typ B (Synonym), Einkommensprognose (Synonym), Geringfügigkeitsgrenze (Synonym), Tätigkeitsnachweise (Synonym), Einkunftsarten (Synonym), KSK (Synonym), Arbeitseinkommen (Synonym), Fragebogen Typ A (Synonym), Gewinn- und Verlustrechnung (Synonym), Künstlersozialkasse (Synonym), Überprüfung (Synonym), Beitragsüberwachung (Synonym), Beitragsüberwachungsverordnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Prüfung (29)

Verrichtungsdetail

anlassbezogen

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Sozialabgaben (1060300)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn sich Anhaltspunkte für Veränderungen ergeben, kann die Künstlersozialkasse Ihre künstlerische beziehungsweise publizistische Tätigkeit und Ihr Arbeitseinkommen überprüfen.

Volltext

Die Künstlersozialkasse kann anlassbezogen prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht beziehungsweise eine Zuschussberechtigung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz weiterhin erfüllen.
Hierzu fordert die Künstlersozialkasse von Ihnen Angaben und Nachweise an, insbesondere:

  • zum Bereich Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit,
  • zu weiteren Tätigkeiten,
  • zu Ihren Einkunftsarten.
     

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Online-Antrag oder ausgefüllter Fragebogen
  • Einkommensnachweise der Vorjahre, wie beispielsweise:
    • Einkommenssteuerbescheide
    • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • gegebenenfalls Tätigkeitsnachweise, wie beispielsweise:
    • Gewerbeanmeldung
    • Arbeitsvertrag
    • Honorarvertrag
  • abhängig von Ihren Angaben gegebenenfalls weitere Unterlagen, wie beispielsweise:
    • Gesellschaftsvertrag
    • Nachweise zu Auslandssachverhalten  
       

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Im Prüfzeitraum muss Versicherungspflicht oder Zuschussberechtigung bestanden haben.
  • Der Künstlersozialkasse liegen konkrete Anhaltspunkte vor, die eine Überprüfung erforderlich machen.
  • Sie werden von der Künstlersozialkasse aufgefordert, Ihre Einkommensverhältnisse für die Prüfung offenzulegen.
     

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Künstlersozialkasse fordert Sie per Brief auf, Auskünfte über Ihre aktuelle berufliche Situation zu geben sowie Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen für die Vorjahre zu melden. 
Sie können Ihre Antwort online oder per Post übermitteln. 

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. 
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen im Regelfall ungefähr 40 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen. In einigen Fällen kann das Ausfüllen auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sie können Ihre Angaben aber jederzeit zwischenspeichern und den Vorgang später fortsetzen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie aus, welchen Fragebogen Sie erhalten haben und geben das Datum des Fragebogens ein. Den Typ des Fragebogens finden Sie auf Ihrem Fragebogen oben links. 
  • Auf den folgenden Seiten machen Sie die für die Überprüfung notwendigen Angaben und laden die dazu erforderlichen Unterlagen hoch.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie den Fragebogen zur Überprüfung der Voraussetzungen Ihrer Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vollständig aus.
  • Unterschreiben Sie den Fragebogen.
  • Fügen Sie dem Fragebogen die erforderlichen Nachweise über Ihre Tätigkeit und Ihr erzieltes Einkommen bei.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang Ihrer Antwort prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend. 
Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung per Post.
 

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Monat(e)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Kurztext

  • Beitragsüberwachung zur Künstlersozialversicherung Prüfung anlassbezogen
  • Überprüfung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die maßgebend für die Feststellung der Versicherungspflicht sowie der Höhe der Beiträge und Beitragszuschüsse sind
  • Prüfung zum tatsächlichen Arbeitseinkommen der Vorjahre
  • Prüfung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit
  • Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten müssen 
    • bei den Ermittlungen mitwirken, 
    • Auskünfte geben und 
    • Unterlagen vorlegen. 
      • Das gilt insbesondere für Einkommensteuerbescheide, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Tätigkeitsnachweise
  • zuständig: Künstlersozialkasse

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden