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Künstlersozialabgabe Gesellschafterbezüge als Teil der Bemessungsgrundlage Prüfung

Bund 99107084029000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107084029000

Leistungsbezeichnung

Künstlersozialabgabe Gesellschafterbezüge als Teil der Bemessungsgrundlage Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Gesellschafterbezüge prüfen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

UG haftungsbeschränkt (Synonym), OHG (Synonym), KG (Synonym), Tätigkeit (Synonym), KSA (Synonym), Künstlersozialabgabe (Synonym), Gehalt (Synonym), Gesellschafter (Synonym), Geschäftsführer (Synonym), Gesellschafterin (Synonym), UG haftungsbeschränkt Co KG (Synonym), Bezüge (Synonym), Künstlersozialkasse (Synonym), künstlerisch (Synonym), KSK (Synonym), GmbH (Synonym), Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung (Synonym), GmbH & Co. KG (Synonym), Abgabe (Synonym), publizistisch (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Prüfung (29)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Ist Ihre Gesellschafterin oder Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Sie tätig, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf die Bezüge zahlen.

Volltext

Wenn Sie ein zur Künstlersozialabgabe verpflichtetes Unternehmen betreiben, müssen Sie jährlich eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse abgeben. Dabei müssen Sie die von Ihnen im vergangenen Kalenderjahr für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbständig Tätige geleisteten Zahlungen melden. Anhand dieser Summe berechnet die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe. 

Auch Gesellschafterinnen und Gesellschafter können sozialversicherungsrechtlich selbständig für Ihre Gesellschaft tätig sein. Sofern dabei von diesen Personen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen erbracht werden, prüft die Künstlersozialkasse mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die dafür gezahlten Vergütungen bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Onlineformular oder PDF-Formular "Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
  • mit Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern geschlossene Anstellungsverträge
  • mit Gesellschafterinnen und Gesellschaftern geschlossene Dienst- oder Werkverträge
  • aktueller Handelsregisterauszug
     

Voraussetzungen

  • Sie betreiben ein abgabepflichtiges Unternehmen in einer der folgenden Rechtsformen:
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Kommanditgesellschaft (KG)
    • offene Handelsgesellschaft (OHG)
    • GmbH & Co. KG
    • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 
    • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • Sie vermarkten künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen.
  • Ihre Gesellschafterin oder Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbständig und künstlerisch oder publizistisch für Sie tätig.
     

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Fragebögen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung: 

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können. 
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie aus, welche Fragebögen Sie an die Künstlersozialkasse übermitteln möchten. 
  • Anschließend beantworten Sie je nach Auswahl Ihres Anliegens 
    • Fragen zu der Gesellschaft allgemein, 
    • den gesellschaftsrechtlichen Stellungen oder 
    • den Tätigkeiten und Vergütungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. 
  • Sofern erforderlich, laden Sie Ihren Gesellschaftsvertrag oder Nachweise hoch, zum Beispiel einen aktuellen Handelsregisterauszug, Anstellungsverträge oder Statusfeststellungsbescheide.

Mitteilung per Post: 

  • Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse stehen im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter folgende Fragebögen zur Verfügung:
    • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafterm einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Fragebogen-Teil I
    • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafterm einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Fragebogen-Teil II
  • Füllen Sie bitte die Fragebögen vollständig aus. Je nach Fragebogen beinhaltet dieser Fragen 
    • zu der Gesellschaft allgemein, 
    • den gesellschaftsrechtlichen Stellungen oder 
    • den Tätigkeiten und Vergütungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. 
  • Sofern erforderlich, fügen Sie den Fragebögen Ihren Gesellschaftsvertrag oder Nachweise in Kopie bei, zum Beispiel 
    • einen aktuellen Handelsregisterauszug, 
    • Anstellungsverträge oder 
    • Statusfeststellungsbescheide.
  • Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Fragebögen bitte an die Künstlersozialkasse. 

Nach Eingang der Fragebögen prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung per Post. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse ebenfalls per Post mit Ihnen in Verbindung. 

Wenn die Künstlersozialkasse feststellt, dass Bezüge Ihrer Gesellschafterinnen oder Gesellschafter zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe gehören: 

  • Sie werden aufgefordert, die Bezüge bei Ihren zukünftigen Entgeltmeldungen zu berücksichtigen. 
  • Sie werden aufgefordert, bereits abgegebene Entgeltmeldungen für nicht verjährte Jahre zu korrigieren. 
     

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Monat(e)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Kurztext

  • Künstlersozialabgabe Gesellschafterbezüge als Teil der Bemessungsgrundlage Prüfung 
  • Bezüge von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern können der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen, wenn diese künstlerisch oder publizistisch für die Gesellschaft tätig werden
  • Fragebögen können online oder per Post übermittelt werden
  • Künstlersozialkasse prüft die Abgaberelevanz der Gesellschafterbezüge
  • zuständig: Künstlersozialkasse 
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden