Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen Durchführung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)
- Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
- Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:
- warum Sie zur Abgabe verpflichtet sind
- wann Sie die Abgabe zahlen müssen
- was Sie bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen
- wie hoch der Abgabesatz ist
- wie sich das allgemeine Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe gestaltet
- wie Sie Ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen
- welche Auskünfte Sie der Künstlersozialkasse geben müssen
- wann Sie einen Säumniszuschlag zahlen müssen
- wie die Verjährung geregelt ist
- was eine Ausgleichsvereinigung ist
Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.
- Ihr Unternehmen ist bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
- Sie haben Fragen zur Künstlersozialabgabe.
Sie können Ihr Anliegen online, per Post oder telefonisch übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen auszuwählen.
- Möchten Sie konkrete Fragen stellen oder Informationen einholen, teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen im Nachrichtenfeld mit.
- Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Schreiben oder Bescheid der Künstlersozialkasse haben, teilen Sie uns bitte das Datum des Schreibens oder Bescheides mit.
- Sofern Sie eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, nennen Sie bitte die Bezeichnung des Projektes und die Summe der im laufenden Jahr von Ihnen gezahlten, projektbezogenen Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten.
Mitteilung per Post:
- Teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen formlos mit.
- Geben Sie dabei bitte Ihre Abgabenummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Schreiben oder Bescheid der Künstlersozialkasse haben, teilen Sie uns bitte das Datum des Schreibens oder Bescheides mit.
- Sofern Sie eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, nennen Sie bitte die Bezeichnung des Projektes und die Summe der im laufenden Jahr von Ihnen gezahlten, projektbezogenen Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten.
Mitteilung per Telefon:
- Halten Sie Ihre Abgabenummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihr konkretes Anliegen mit.
- Hinweis: Wenn Sie eine Bescheinigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, teilen Sie uns dies bitte per Online-Mitteilung oder per Post mit.
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Im Anschluss wird sich die Künstlersozialkasse telefonisch oder per Post mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen Durchführung
- Informationserteilung zu individuellen Fragen zur Künstlersozialabgabe
- Anforderung einer Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt ist möglich
- Unterlagen oder Nachweise können nachgereicht werden
- grundsätzliche Informationen über die Künstlersozialabgabe sind über die Informationsschriften und Checklisten auf der Internetseite der Künstlersozialabgabe und den dortigen FAQs erhältlich
- vorzugsweise telefonische Beratung zwecks Rückfragen
- zuständig: Künstlersozialkasse