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Künstlersozialabgabe Informationsveranstaltungen Durchführung

Bund 99107094058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107094058000

Leistungsbezeichnung

Künstlersozialabgabe Informationsveranstaltungen Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Beratung zur Künstlersozialabgabepflicht durch Informationsveranstaltungen in Anspruch nehmen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Online-Seminar (Synonym), Bemessungsgrundlage (Synonym), Webseminar (Synonym), Abgaben KSK Fernsehen (Synonym), Künstlersozialkasse (Synonym), Meldebogen (Synonym), Abgaben KSK Orchester (Synonym), Abgabehöhe (Synonym), KSK (Synonym), Entgeltbegriff (Synonym), Abgaben KSK Unternehmen (Synonym), Workshop (Synonym), Informationsveranstaltung (Synonym), Ausgleichvereinigung (Synonym), Abgaben KSK Verlag (Synonym), Abgaben KSK Rundfunk (Synonym), Abgabepflicht Unternehmen (Synonym), Vortrag (Synonym), Abgaben KSK Theater (Synonym), Seminar (Synonym), Publizist (Synonym), Verwerter (Synonym), Künstler (Synonym), Publizistin (Synonym), Künstlersozialversicherung (Synonym), Verwerterin (Synonym), Künstlerin (Synonym), Abgaben KSK Presseagentur (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Sie wollen sich über die Künstlersozialabgabepflicht für Ihr Unternehmen informieren? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer Informationsveranstaltung der Künstlersozialkasse teilnehmen.

Volltext

Die Künstlersozialkasse muss Sie als Unternehmen oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und beraten, wenn Sie potenziell oder tatsächlich zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind. Ihr Unternehmen ist in der Regel dann zu Abgaben verpflichtet, wenn es künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwertet, zum Beispiel als

  • Verlag
  • Presseagentur
  • Theater
  • Orchester oder
  • Rundfunk- und Fernsehanstalt.

In der Künstlersozialversicherung gilt, dass selbständig tätige Kunstschaffende und Publizierende nur die Hälfte Ihrer Beiträge selbst zahlen müssen. Die andere Hälfte finanziert sich durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe von Unternehmen und Verwertern. Um Sie umfassend zu allen Themen der Künstlersozialversicherung und der Künstlersozialabgabe zu informieren, veranstaltet die Künstlersozialkasse regelmäßig

  • Vorträge
  • Seminare und
  • Webseminare.

In der Regel finden die Vorträge und Seminare vor Ort in Ihrem Unternehmen oder bei einer veranstaltenden Organisation statt - zum Beispiel einem Verband oder einem Arbeitskreis. Die Veranstaltungen sind von Ihnen oder den Organisationen bei der Künstlersozialkasse anzufragen und werden in Zusammenarbeit mit Ihnen oder den Organisationen veranstaltet.

An den Webseminaren können Sie online von jedem Ort mit Internetzugang teilnehmen.

Eine Informationsveranstaltung vor Ort dauert normalerweise 2 Stunden. Für ein Webseminar müssen Sie etwa eine Stunde Zeit einplanen.

Das Informationsangebot richtet sich nur an Gruppen. Einzelberatungen bietet die Künstlersozialkasse in diesem Format nicht an.

Erforderliche Unterlagen

  • für Vortrag oder Seminar: E-Mail zur Anmeldung
  • für Webseminar: Fragebogen "GoToWebinar"

Voraussetzungen

  • Als Organisatorin oder Organisator eines persönlichen Vortrages oder eines Seminars vor Ort müssen Sie zum Beispiel über einen Arbeitskreis, einen Verband oder ähnliche Organisationsstrukturen eine größere Anzahl von Interessenten mobilisieren können.
     
  • Die Teilnahme an einem persönlichen Vortrag oder Seminar ist nur über den jeweiligen Veranstalter möglich.
     
  • Für die Teilnahme an einem Webseminar benötigen Sie:
    • PC oder Laptop oder mobiles Endgerät
    • Internetzugang
    • Webcam
    • Mikrofon und Kopfhörer

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Informations- und Präsenzveranstaltung planen:

  • Nehmen Sie Kontakt mit der Künstlersozialkasse auf, vorzugsweise per E-Mail.
     
  • Stimmen Sie gemeinsam mit der Referentin oder dem Referenten einen Termin und den weiteren Ablauf ab. Klären Sie zum Beispiel folgende Punkte:
    • Veranstaltungsort
    • Themenschwerpunkte
    • Branche
    • Teilnehmerliste
    • Technik
    • Handout

Wenn Sie an einem Webseminar teilnehmen wollen:

  • Besuchen Sie die Internetseite der Künstlersozialkasse.
     
  • Melden Sie sich online für einen vorgegebenen Termin und ein bestimmtes Thema an.
     
  • Füllen Sie den auf der Webseite hinterlegten Fragebogen aus. Dabei müssen Sie zum Beispiel folgende Fragen beantworten:
    • Zu welcher Branche gehört Ihr Unternehmen?
    • Sind Sie als abgabepflichtiges Unternehmen bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet?
       
  • Die Person, die das Webseminar organisiert, setzt sich mit Ihnen in Verbindung und informiert Sie weiter.
     
  • An Ihrem Termin verfolgen Sie das Webseminar am PC, Laptop oder einem mobilen Endgerät.

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Tag(e)
  • Organisation von Präsenzveranstaltungen: Nach Ihrer Kontaktaufnahme meldet sich nach 2 bis 3 Tagen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Künstlersozialkasse bei Ihnen, um den Termin mit Ihnen zu planen.
  • Teilnahme an Webseminaren oder Online-Workshops: Nach Buchung Ihres Termins erhalten Sie umgehend eine Bestätigungsmail.

Frist

  • Für die Organisation einer Präsenzveranstaltung ist eine Vorlaufzeit von ungefähr einem Monat erforderlich.
  • Für das Webseminar ist eine Anmeldung kurzfristig möglich, sofern die maximale Zahl von Teilnehmenden noch nicht erreicht ist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Kurztext

  • Künstlersozialabgabe Informationsveranstaltung Durchführung
  • die Künstlersozialkasse organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Künstlersozialabgabe für abgabepflichtige Unternehmen und Verwerter wie
    • Verlag
    • Presseagentur
    • Theater
    • Orchester
    • Rundfunk- und Fernsehanstalt
  • Art der Veranstaltungen:
    • Vorträge
    • Seminare
    • Webseminare
  • Inhalte der Veranstaltungen:
    • Gründe für Bestehen der
      Künstlersozialversicherung
    • Finanzierung der Künstlersozialversicherung und Zuständigkeiten
    • Versicherungspflichtiger Personenkreis
    • Kunst- und Publizistenbegriff
    • abgabepflichtige Unternehmen und Verwerter
    • Hinweise zum Ausfüllen des Anmelde- und Erhebungsbogens zur Prüfung der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sowie des Meldebogens
    • abgabepflichtige Entgelte und Bemessungsgrund-lage
    • Honorare und Nebenkosten
    • abgabefreie Entgelte, zum Beispiel Zahlungen an eine GmbH oder Reisekosten
    • Praxisbeispiele
    • Folgen der Abgabepflicht
    • Melde-, Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten
    • Verfahrensablauf
  • zuständig: Künstlersozialkasse

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden