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Unfallversicherung der Landwirte Abmeldung

Bund 99157001070000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99157001070000

Leistungsbezeichnung

Unfallversicherung der Landwirte Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Berufsgenossenschaft abmelden (Synonym), Unternehmensabmeldung (Synonym), Gewerbeabmeldung (Synonym), Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau (Synonym), Gewerbe abmelden (Synonym), Einstellung des Unternehmens (Synonym), gesetzliche Unfallversicherung (Synonym), Unternehmen abmelden (Synonym), Pachtrückgabe (Synonym), Abmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (Synonym), SVLFG (Synonym), Flächeneinstellung (Synonym), Berufsgenossenschaft kündigen (Synonym), Betriebsaufgabe (Synonym), Aufgabe der Flächenbewirtschaftung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Abmeldung (70)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für die Arbeitnehmervertretung

Lagen Portalverbund

  • Register und Kataster (2020000)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang (2160000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.

Volltext

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie die SVLFG als zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
Mit der Einstellung endet die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Im Einzelfall fordert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weitere Unterlagen an.

Voraussetzungen

Es besteht eine Meldepflicht, wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen.

Kosten

Es fallen für die Abmeldung keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Sie können die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau formlos über das Serviceportal sowie per Post, E-Mail, Telefon oder Fax informieren:

  • Informieren Sie die SVLFG über den Zeitpunkt des Betriebsendes Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit
    • Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
  • Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.

Wenn Sie die Abmeldung online vornehmen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf.
  • Füllen Sie das Abmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 4 Woche(n)

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Kurztext

  • Unfallversicherung der Landwirte Abmeldung
  • Unternehmen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abmelden
  • Die Einstellung des Unternehmens ist der SVLFG innerhalb von 4 Wochen zu melden.
  • zuständig: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja