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Bescheinigung über gezahlte Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse für die Einkommensteuererklärung (Finanzamt) Ausstellung

Bund 99158012012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99158012012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über gezahlte Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse für die Einkommensteuererklärung (Finanzamt) Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über gezahlte Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Landwirtschaftliche Alterskasse (Synonym), Beitragsbescheinigung für Steuererklärung (Synonym), Beitragsbescheinigung (Synonym), Bescheinigung Aufwendungen für Altersvorsorge (Synonym), Beitragsbescheinigung anfordern (Synonym), Alterssicherung der Landwirte (Synonym), SVLFG (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Sie brauchen für Ihre Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung über Ihre zur Alterskasse gezahlten Beiträge? Diese Bescheinigung können Sie kostenlos anfordern.

Volltext

Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse sind in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar.

Dies gilt für Beiträge von

  • Landwirtinnen oder Landwirten,
  • deren Ehepartnerinnen oder -partnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie
  • mitarbeitenden Familienangehörigen.

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre gezahlten Beiträge brauchen, können Sie eine entsprechende Beitragsbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr anfordern.

Sie können die Bescheinigung auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind, aber in der Vergangenheit versichert waren. Für sehr lange zurückliegende Zeiträume ist eine Bescheinigung unter Umständen nicht mehr möglich.

Diese Bescheinigung können Sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Aufwendungen für die Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.

Ohne Ihre Anforderung übersenden wir die Bescheinigung allerdings nicht, weil für die Alterskasse keine gesetzliche Verpflichtung besteht die Bescheinigung regelmäßig für alle Versicherten zu erstellen.

In der Bescheinigung sind aus Ihrer Sicht Beiträge nicht vollständig oder nicht richtig aufgeführt? Dann kontaktieren Sie bitte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
  • bei Anforderung durch andere Personen:
    • Vollmacht oder
    • Beschluss des Gerichts

Voraussetzungen

Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse. Sie haben einen entsprechenden Bescheid erhalten. Das gilt für:

  • Landwirtinnen oder Landwirte,
  • deren Ehepartnerinnen oder -partner beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sowie
  • mitarbeitende Familienangehörige.

Kosten

Für die Anforderung der Beitragsbescheinigung fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Beitragsbescheinigung können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch anfordern:

Schriftlich:

  • Schreiben Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer LSV-Mitgliedsnummer.

Persönlich im Beratungsgespräch:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Telefonisch:

  • Rufen Sie die Servicenummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.

Hinweis: Die Beitragsbescheinigung kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Beitragsbescheinigung in der Regel innerhalb von 1 Woche.

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Die Beitragsbescheinigung hat nur Informationscharakter. Rechtsbehelfe sind nur gegen die zu Grunde liegenden Bescheide zum Beginn und Ende der Versicherungspflicht möglich.

Kurztext

  • Bescheinigung über gezahlte Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse für die Einkommensteuererklärung (Finanzamt) Ausstellung
  • Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse (Landwirte, deren Ehegatten) können eine Bescheinigung ihrer zur Alterskasse gezahlten Beiträge anfordern
    • z.B. für Einkommensteuererklärung
  • Bescheinigung auch über Beiträge, die der Landwirt für seine mitarbeitenden Familienangehörigen gezahlt hat
  • Anforderung telefonisch, schriftlich oder persönlich
  • zuständig: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein