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Fahrgeldausfälle Erstattung Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah und Fernverkehr durch den Bund

Bund 99084018039005 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084018039005

Leistungsbezeichnung

Fahrgeldausfälle Erstattung Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah und Fernverkehr durch den Bund

Leistungsbezeichnung II

Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Personenverkehr (Synonym), Ausfälle (Synonym), Bundesverwaltungsamt (Synonym), Nahverkehr (Synonym), Fahrgelderstattung (Synonym), Ausgleich (Synonym), BVA (Synonym), Beförderung (Synonym), Erstattung (Synonym), Fernverkehr (Synonym), Fahrgeld (Synonym), Vorauszahlung (Synonym), Bahn (Synonym), BUS (Synonym), SGB IX (Synonym), öffentlicher Verkehr (Synonym), Fahrgeldausfälle Erstattung (Synonym), Fahrgeldausfälle (Synonym), DB (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), ÖPNV (Synonym), SGB (Synonym), Verkehrsunternehmen (Synonym), Unternehmen (Synonym), Leistung (Synonym), Öffentlich (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erstattung (39)

Verrichtungsdetail

Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah und Fernverkehr durch den Bund

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.

Volltext

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und am 15. November ausgezahlt. 
Wurden vom BVA bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:

  • Verkehrsunternehmen
  • Verkehrsverbünde 
  • Nahverkehrsorganisationen

Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.

Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.

Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.
 

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Eine Vorauszahlung können Sie beantragen, wenn das erstattungsberechtigte Unternehmen bereits eine Erstattungszahlung (Schlusszahlung) durch das Bundesverwaltungsamt erhalten hat.


Hinweis:
Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, von dem bislang noch keine Berechnungsunterlagen vorliegen, müssen Sie zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fern- und Nahverkehr online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

Antrag online stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Antragsformular auf Vorauszahlung online aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.

Antrag per Post stellen:

  • Laden Sie den Antrag auf Vorauszahlung von der Internetseite des BVA herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an das Bundesverwaltungsamt.
  • Sie können den Antrag zur schnelleren Bearbeitung vorab per E-Mail an das BVA schicken.


Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft. Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Bearbeitungsdauer

Vorauszahlungsanträge orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Zahlungsterminen 15.07. und 15.11. eines jeden Kalenderjahres.

Frist

  • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag für das aktuelle Jahr innerhalb des laufenden Jahres stellen.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Hinweise

Fahrgeldeinnahmen als Berechnungsgrundlage sind immer Bruttobeträge.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Kurztext

  • Fahrgeldausfälle Erstattung Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah- und Fernverkehr durch den Bund
  • Erstattet werden Fahrgeldausfälle für Unternehmen aufgrund unentgeltlicher Beförderung von schwerbehinderten Menschen, ihrer Begleitpersonen, ihrer Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde sowie der mitgeführten Gegenstände.
  • Erstattung im laufenden Jahr in Form von Vorauszahlungen 
  • Vorauszahlungen in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages für Fahrgeldausfälle des laufenden Kalenderjahres 
  • wurden von Seiten des Bundesverwaltungsamtes bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:
    • Verkehrsunternehmen,
    • Verkehrsverbünde (nur im Nahverkehr) und
    • Nahverkehrsorganisationen (nur im Nahverkehr)
  • Antrag muss online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gestellt werden 
  • zuständig: Bundesverwaltungsamt (BVA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja