Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Gesetzliche Unfallversicherung Abmeldung

Bund 99111025070000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99111025070000

Leistungsbezeichnung

Gesetzliche Unfallversicherung Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Firma abmelden (Synonym), Schließung des Unternehmens (Synonym), Unternehmensabmeldung (Synonym), Start-up abmelden (Synonym), Arbeitgeber (Synonym), Gewerbe abmelden (Synonym), Geschäftsschließung (Synonym), Einstellung des Unternehmens (Synonym), Berufsgenossenschaft abmelden (Synonym), Betrieb abmelden (Synonym), Unternehmen abmelden (Synonym), Unfallkasse (Synonym), Freiberufliche Tätigkeit abmelden (Synonym), Abmeldung (Synonym), Berufsgenossenschaft kündigen (Synonym), selbstständige Tätigkeit abmelden (Synonym), gesetzliche Unfallversicherung (Synonym), Abmeldung Unfallkasse (Synonym), Abmeldung Unfallversicherung (Synonym), Berufsgenossenschaft (Synonym), Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Abmeldung (70)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für die Arbeitnehmervertretung

Lagen Portalverbund

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
  • Betriebsübernahme (2160200)
  • Sanierung und Insolvenz (2160300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.

Volltext

Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Änderungen in Ihrem Unternehmen melden. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt. Ebenso müssen Sie melden, wenn Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.

In beiden Fällen endet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug

Voraussetzungen

  • Schließung Ihres Unternehmens
  • Aufgabe der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit online oder per Post abmelden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Anhörungsfrist: 4 Woche(n)

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Kurztext

  • Gesetzliche Unfallversicherung Abmeldung
  • Unternehmen, selbstständige Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abmelden
  • Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse innerhalb von 4 Wochen über die Schließung ihrer Unternehmen informieren
  • gilt auch für Ende freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: 1 bis 2 Wochen
  • zuständig:
    • für gewerbliche Unternehmen: Berufsgenossenschaften (nach Branchen gegliedert)
    • für öffentliche Unternehmen und Bildungseinrichtungen: Unfallkassen (regional gegliedert)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja