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Meldung der Auslandsmonate der versicherten Personen bei der gesetzlichen Unfallversicherung Meldung

Bund 99111029014000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99111029014000

Leistungsbezeichnung

Meldung der Auslandsmonate der versicherten Personen bei der gesetzlichen Unfallversicherung Meldung

Leistungsbezeichnung II

Auslandsmonate von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Zeitraum (Synonym), Beitragsberechnung (Synonym), Jahresmeldung (Synonym), gesetzliche Unfallversicherung (Synonym), Europarecht (Synonym), Montage (Synonym), Entsendung (Synonym), Auslandsversicherung (Synonym), Vorübergehende Auslandstätigkeit (Synonym), Ausstrahlung (Synonym), Ausland (Synonym), Auslandsmonate (Synonym), Dauer Auslandseinsatz melden (Synonym), Versicherungsschutz (Synonym), Auslandstätigkeit melden (Synonym), Sozialversicherungsabkommen (Synonym), Monate (Synonym), Auslandseinsatz (Synonym), Arbeiten im Ausland (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Meldung (14)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für die Arbeitnehmervertretung

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Grenzüberschreitende Tätigkeit (2070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Ihre Beschäftigten im Ausland gearbeitet haben, müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn auf Anfrage die Dauer melden.

Volltext

Die Beiträge der freiwilligen Auslandsversicherung werden getrennt von den Beiträgen der inländischen Unfallversicherung erhoben. Grundlage für die Beiträge der Auslandsversicherung ist die Anzahl der Monate, in denen Ihre Mitarbeiter im Ausland arbeiten. Angefangene Monate werden dabei voll berechnet.

Es kann passieren, dass eine Auslandstätigkeit vorzeitig endet, aber die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn dies nicht erfährt. Damit die Beiträge richtig berechnet werden können, fragt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn bei Ihrem Unternehmen nach, ob die gespeicherten Auslandsmonate korrekt sind.

Hier hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit, rechtzeitig die bisher bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn registrierten Auslandsmonate zu korrigieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Liste mit den Namen aller im vergangenen Kalenderjahr Versicherten und die Daten ihres Auslandsaufenthaltes

Voraussetzungen

  • Beschäftigte Ihres Unternehmens haben im Ausland gearbeitet.
  • Sie waren im Wege der freiwilligen Auslandsversicherung versichert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Auslandsmonate eines versicherungspflichtigen Beschäftigten online oder per Post melden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Monat(e)
Auslandsmonate werden in der Zeit von Januar bis März eines jeden Jahres abgefragt.

Frist

6 Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres muss Ihr Unternehmen die Auslandsmonate melden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Kurztext

  • Meldung der Auslandsmonate der versicherten Personen bei der gesetzlichen Unfallversicherung Meldung
  • Arbeitgeber müssen Dauer der Auslandstätigkeit ihrer Versicherten melden
  • dient dazu,
    • Versicherungsmonate im abgelaufenen Kalenderjahr richtig zu ermitteln und
    • vorzeitige Beendigung der Auslandstätigkeit auszuschließen
  • Meldung online oder per Post
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: 1 bis 3 Monate
  • zuständig:
    • für Meldung der Auslandsmonate in gewerblichen Unternehmen: Berufsgenossenschaften (nach Branchen gegliedert)
    • für Meldung der Auslandsmonate in öffentlichen Unternehmen: Unfallversicherung Bund und Bahn

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja