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Vertriebsbescheinigung (§§ 312 Abs. 6 und 335 KAGB) Ausstellung

Bund 99142044012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99142044012000

Leistungsbezeichnung

Vertriebsbescheinigung (§§ 312 Abs. 6 und 335 KAGB) Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Organismen gemeinsame Anlagen Wertpapieren (Synonym), Kapitalverwaltungsgesellschaft (Synonym), Vertriebsbescheinigung (Synonym), OGAW (Synonym), Alternative Investment Fund (Synonym), AIF (Synonym), alternative Investmentfonds (Synonym), EU-AIF (Synonym), KVG (Synonym), Publikums-AIF (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Vertrieb (Synonym), MVP Portal (Synonym), Investmentfonds (Synonym), Antrag (Synonym), Alternativer Investmentfonds (Synonym), EU-Verwaltungsgesellschaft (Synonym), BaFin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Volltext

Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

  • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
  • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Voraussetzungen

  • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

Kosten

Gebühr: 205€
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
  • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

Kurztext

  • Vertriebsbescheinigung (§§ 312 Abs. 6 und 335 KAGB) Ausstellung 
  • Vertriebsbescheinigungen werden auf Antrag ausgestellt
  • Bestätigung, dass die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien eingehalten werden, bezogen auf einen
    • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
    • inländischen Alternative Investmentfonds (AIF)
  • Antrag über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein