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Verzicht auf eine bestehende weitere Rufzeichenzuteilung oder die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Entgegennahme

Bund 99109040261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109040261000

Leistungsbezeichnung

Verzicht auf eine bestehende weitere Rufzeichenzuteilung oder die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Verzicht auf Amateurfunk-Zulassung oder Rufzeichenzuteilungen erklären

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Zulassung zum Amateurfunkdienst (Synonym), Amateurfunkdienst (Synonym), Amateurfunklizenz (Synonym), Verzicht (Synonym), Rufzeichen (Synonym), Beitragsbefreiung (Synonym), Amateurfunkzulassung (Synonym), Amateurfunkgenehmigung (Synonym), Funkamateur (Synonym), BNetzA (Synonym), Verzichtserklärung (Synonym), Amateurfunk (Synonym), Rufzeichenzuteilung (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Amateurfunker (Synonym), Teilnahme am Amateurfunk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Gegenüber der Bundesnetzagentur können Sie Ihren Verzicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder eine Ihrer Rufzeichenzuteilungen erklären.

Volltext

Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und benötigen Ihre Zulassung oder eines Ihrer Rufzeichen nicht mehr? Dann können Sie gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) Ihren Verzicht erklären.

Senden Sie eine Verzichtserklärung an die BNetzA, wenn Sie Folgendes nicht weiter benötigen:

  • Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und Ihre damit verbundene, personengebundene Rufzeichenzuteilung,
  • Ihr Ausbildungsrufzeichen,
  • Ihr Klubstationsrufzeichen oder
  • Ihre Rufzeichenzuteilung für eine fernbedient oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle.

Bitte beachten Sie: Mit dem Verzicht auf Ihre personengebundene Rufzeichenzuteilung verzichten Sie gleichzeitig auf alle weiteren Rufzeichenzuteilungen, die Ihnen gegebenenfalls zusätzlich zugeteilt sind. Sie sind dann zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nicht mehr berechtigt.

Der Verzicht wird spätestens zum Ende des Monats, in welchem die Erklärung bei der BNetzA eingeht, wirksam. Erst dann endet Ihre Beitragspflicht. Bis dahin fällige Beiträge werden nacherhoben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Ihre Zuteilungs- oder Zulassungsurkunde im Original

Voraussetzungen

  • Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügen somit über ein personengebundenes Rufzeichen.

Kosten

Gebühr: 15€
Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben. Verzichten Sie nicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateur-funkdienst, sondern "lediglich" auf eine weitere Rufzeichenzuteilung, wird der Verzicht gebührenfrei bearbeitet.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Verzichtserklärung online oder per Post einreichen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Senden Sie Ihre Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde im Original an die BNetzA. Sofern Sie über diese nicht mehr verfügen, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • eine Verzichtsbestätigung und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie bezahlen die Gebühr.

Per Post:

  • Schicken Sie eine formlose, eigenhändig unterschriebene Verzichtserklärung per Post an die BNetzA und fügen Sie dieser Ihre Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde bei. Sofern Sie über diese nicht mehr verfügen, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • eine Verzichtsbestätigung und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie bezahlen die Gebühr.

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Woche(n)

Frist

Genehmigungsfiktion: 1 Monat(e)

Es gibt keine Antragsfrist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Verzicht auf eine bestehende weitere Rufzeichenzuteilung oder die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Entgegennahme
  • Funkamateure können Verzichtserklärung an Bundesnetzagentur senden, um zu verzichten auf:
    • Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst inklusive der personengebundenen Rufzeichenzuteilung,
    • Ausbildungsrufzeichen,
    • Klubstationsrufzeichen oder
    • Rufzeichenzuteilungen für eine fernbedient oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle
  • mit dem Verzicht auf die personengebundene Rufzeichenzuteilung ist der Funkamateur nicht mehr zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigt
  • Verzicht wird spätestens Ende des Monats wirksam
  • Einreichung online oder mit formlosem Schreiben per Post.
  • Antrag ist gebührenpflichtig
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden