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Anzeige geänderter Daten eines Zulassungsinhabers Entgegennahme

Bund 99109041261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109041261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige geänderter Daten eines Zulassungsinhabers Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Eine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten der Amateurfunkverwaltung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Amateurfunkdienst (Synonym), Namensänderung (Synonym), Personenbezogene Daten (Synonym), Widerspruch Rufzeichenliste (Synonym), Staatsangehörigkeit (Synonym), Adressänderung (Synonym), Rufzeichenabfrage (Synonym), Anschriftenänderung (Synonym), Umzug (Synonym), Amateurfunk (Synonym), Änderung Amateurfunk (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Rufzeichenliste (Synonym), BNetzA (Synonym), Funkamateurin (Synonym), Geburtsdatum (Synonym), Rufzeichen (Synonym), Amateurfunker (Synonym), Änderung persönlicher Daten (Synonym), Funkamateur (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteilten deutschen Amateurfunk-Rufzeichen müssen Sie der Bundesnetzagentur Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten stets und unverzüglich mitteilen.

Volltext

Hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und Ihnen ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt, müssen Sie der BNetzA über ein Online-Formular oder formlos per E-Mail oder Post unverzüglich mitteilen, wenn sich Ihre in der Zulassung erfassten personengebundenen Daten ändern. Das betrifft zum Beispiel Namensänderungen, einen Wohnortwechsel oder einen Wechsel der Staatsangehörigkeit.

Zusätzlich können Sie über eine Änderungsanzeige der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige geänderter Daten

Folgende Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie sich nicht über den elektronischen Ausweis oder mittels persönlichen Zertifikats authentifiziert haben:

  • bei Änderung Ihres Namens:
    • Nachweis über die Änderung, beispielsweise:
      • Kopie der Heiratsurkunde oder
      • Kopie des Personalausweises
  • bei Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit:
    • Kopie des Nachweises über Ihre Staatsangehörigkeit

Für eine Änderung Ihrer Anschrift sowie bezüglich Ihres Einverständnisses zur Veröffentlichung Ihrer Anschrift oder des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle sind keine Nachweise erforderlich.

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.

Kosten

Gebühr: 18,50€
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige personengebundener Daten eines Zulassungsinhabers werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige zur Änderung Ihrer personengebundenen Daten online oder formlos per Post oder E-Mail bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

Änderungen online anzeigen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Änderungen per Post oder E-Mail anzeigen:

  • Schicken Sie Ihre Anzeige formlos und mit den gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Jede Änderung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

entfällt

Kurztext

  • Anzeige geänderter Daten eines Zulassungsinhabers Entgegennahme
  • zum Amateurfunkdienst zugelassene Funkamateurinnen und Funkamateure sind verpflichtet, Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten unverzüglich anzuzeigen
  • zusätzlich können Sie der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen
  • Antragstellung schriftlich oder online bei der BNetzA
  • Kosten:18,50 EUR
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden