Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat

Bund 99154006000000 Typ 11

Inhalt

Leistungsschlüssel

99154006000000

Leistungsbezeichnung

Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat

Leistungsbezeichnung II

Arbeitsplatzsuche

Leistungstypisierung

Typ 11

Begriffe im Kontext

Arbeitnehmerfreizügigkeit (Synonym), Aufenthaltsrecht (Synonym), EURES (Synonym), Freizügigkeitsgesetz (Synonym), Arbeitserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG allgemeine Rechte und Pflichten (154)

SDG Informationsbereiche

  • Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
  • Asyl (1080200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.12.2023

Fachlich freigegeben durch

* Bundesagentur für Arbeit * Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) * Nationales Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO)

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeit suchen.

Volltext

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU. Als Staatsangehörige/r der EU- Mitgliedsstaaten, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsplatz innerhalb dieser Staaten frei zu wählen. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sie haben in jedem anderen der vorgenannten Staaten den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Staats. Das heißt, Sie und Ihre Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung Ihrer Beschäftigung. Als Staatsangehörige/r der vorgenannten Staaten dürfen Sie auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitsuche aufhalten. Jedoch besteht das Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche nur für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten und darüber hinaus nur, solange Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU.

Das EURES-Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen und weiterer Arbeitsmarktdienstleister unterstützt Sie bei der Suche nach einer Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle in einem anderen europäischen Land. Die EURES-Beratungsfachkräfte, die europaweit vernetzt sind, unterstützen Arbeit- und Ratsuchende mit Informationen und Vermittlungsangeboten.

Das EURES-Portall bietet die Möglichkeit zur Selbstinformation und zur Einstellung eines eigenen Bewerberprofils, um gezielt nach Stellen zu suchen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden