Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
Inhalt
Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
15.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Für das Bestattungsrecht und damit auch die Regelungen zu Transport und Überführung einer Leiche sind die Bundesländer zuständig. Es empfiehlt sich, ein Bestattungsunternehmen einzuschalten.