Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Bund 99154038000000 Typ 11

Inhalt

Leistungsschlüssel

99154038000000

Leistungsbezeichnung

Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Leistungsbezeichnung II

Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Leistungstypisierung

Typ 11

Begriffe im Kontext

Transsexuellengesetz (Synonym), Änderung der Geschlechtszugehörigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG allgemeine Rechte und Pflichten (154)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit

Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.

Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden