Besitz eines Bankkontos in einem anderen Mitgliedstaat
Inhalt
Begriffe im Kontext
Basiskontovertrag (Synonym), Basiskonto (Synonym), Kontowechsel (Synonym), Entgeltinformationen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.04.2022
Fachlich freigegeben durch
Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Informationen zur Eröffnung und Nutzung eines Bankkontos in einem anderen EU-Land - Rechte und Einschränkungen.
Recht auf ein Basiskonto
Sie möchten oder müssen ein Bankkonto in Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land eröffnen. Wenn Sie rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, haben Sie Recht auf Eröffnung eines "Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen Ihren Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen, nur weil Sie nicht in dem Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat.
Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.